Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.3 – Contribution – Reversal Call
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Den Call habe ich eingehend behandelt. Kommen wir jetzt zum Reversal Call, welcher als Unterart der Contribution von mir identifiziert wurde
Was ist das?
Nun, ich hab hier bei den verschiedenen Fondsgesellschaften schon die unterschiedlichsten Wortschöpfungen gefunden. Viele reden auch vom negativen Call, andere wiederum vom temporären Call oder vom Storno.
Im Kern handelt es sich um die Rückzahlung zu viel abgerufener Mittel. Mit der Besonderheit, dass diese Mittel erneut abgerufen werden sollen und bisher auch noch nicht investiert wurden.
Wodurch entsteht das?
Die KVG muss von den Investoren möglichst rechtzeitig Mittel abrufen, um den Investitionsverpflichtungen rechtzeitig nachkommen zu können. Vielfach steht die genaue Höhe der benötigten Summe zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Ist der Betrag der tatsächlich investiert wird dann geringer, als die abgerufene Summe, dann entsteht auf Fondsebene ein Liquiditätsüberschuss.
Wie löse ich das?
Die KVG hat zwei Möglichkeiten. Entweder legt sie das Geld vorübergehend an, oder sie zahlt es anteilig an die Investoren zurück. Welche Variante sie wählt ist zunächst eine Frage der vertraglichen Rahmenbedingungen und eben auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit.
Sobald die KVG die Mittel beim Investor abruft, beginnt die Uhr zu ticken. Jeglicher Fluss von Mittel bedeutet übertrieben gesagt, Performance Druck. Mit den mickrigen Konditionen, die es für Festgeld am Markt gibt, kann die KVG mit Sicherheit keinen Blumentopf gewinnen. Also wird sie versuchen die überschüssige Liquidität so schnell als möglich an die Investoren zurückzuführen. Ab diesem Zeitpunkt kann sie die Uhr wieder stoppen.
Welche Auswirkungen hat das?
Es ist eine Rückzahlung. Von daher könnte man natürlich auch von einer Ausschüttung (Distribution) sprechen, welche noch in einem späteren Teil der Beitragsreihe besprochen wird. Rein sachlich betrachtet handelt es sich jedoch um eine Korrektur, weshalb an dieser Stelle eine Umkehrbuchung als geeigneter Weg zu sehen ist.
Wichtig ist, dass der Betrag erneut abgerufen werden kann, so dass sich das Remaining Commitment wieder erhöhen muss. Erfasst man die Rückführung der Mittel mit dem Valutadatum der Rückführung, dann hat man für den Übergangszeitraum tatsächlich eine Belastung der Performance des Fonds. Auf die Rechengrößen brauche ich hier nicht erneut einzugehen. Diese wurden bereits in den vorhergehenden Teilbeiträgen besprochen. Selbiges gilt auch für die Kennzahlen.
Beispielrechnung
Basierend auf dem vorangegangen Call möchte ich das Beispiel um einen Reversal Call erweitern. Die Ausgangssituation war die folgende:
# Bezeichnung Teilbeträge Summe Fonds I1 I2 I3
1 Fondsvolumen/ Commitment 120,0 40,0 40,0 40,0
2 ./. Contributions 14,4 2,8 5,8 5,8
3 dv. Kapital 12,0 2,0 5,0 5,0
4 dv. Fees 2,4 0,8 0,8 0,8
5 Remaining Commitment 105,6 37,2 34,2 34,2
6 Paid-in-Capital (PIC) 12,0% 7,0% 14,5% 14,5%
Nehmen wir an, dass das Investment in U1 nur in Höhe von 5.800 TEUR erfolgt. Die Ausgangssituation war:
# | Position | Fonds | I1 | I2 | I3 | Kommentar |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Management Fee | 2.400 | 800 | 800 | 800 | 2% p.a. auf 120 Mio. EUR |
2 | Capital Call - Investment U1 | 6.000 | 3.000 | 3.000 | I1 investiert nicht in U1 | |
3 | Capital Call - Investment U2 | 6.000 | 2.000 | 2.000 | 2.000 | Alle Investoren investieren anteilig in U2 |
4 | Total | 14.400 | 2.800 | 5.800 | 5.800 | Abrufbetrag |
Wir müssen also den Investoren I2 und I3 jeweils 100 TEUR zurückzahlen. Da I1 nicht involviert war, können wir ihn hier außen vor lassen.
Wichtig ist, dass sich das Remaining Commitment für die beiden Investoren um jeweils 100 TEUR und für den Gesamtfonds auf 200 TEUR erhöht .
Einflussbereiche
Der Reversal Call ist eine Contribution und hat daher die gleiche Auswirkung auf die unterschiedlichen Bereiche wie der Capital Call. Da es sich um eine Umkehrbuchung handelt, wird lediglich mit geändertem Wertstellungsdatum eine Umkehrbuchung veranlasst.
Wir haben also:
1. Auszahlung der Mittel
0820 an 1200
Ich arbeite also mit den Konten
- 0820-29 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert, und
- 1200 Bankguthaben.
Ich denke, ich muss nicht unbedingt die gleiche Reihenfolge einhalten, wie ich sie bei Abruf der Mittel vorgenommen hatte. Sollte ein Spezialist unter den Lesern sein, kann er uns ggf. des Besseren belehren.
Damit habe ich die Contribution soweit beschrieben und möchte mich im nächsten Beitragsteil dann der Distribution zu wenden.