Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 4.1 – Distribution –
Mit dem Commitment und der Contribution hatte ich mich in den vorhergehenden Artikeln eingehend beschäftigt. In Teil 4 der Beitragsreihe geht es jetzt um die Distribution (Auszahlung, Ausschüttung) zwischen einem Fonds und seinen Investoren.
Mit dem Geschäftsvorgang Distribution verbinde ich die Unterarten:
- Capital Return,
- Gains,
- Interests and Dividends,
- Withholding Tax,
- Redrawable Distributions und die
- Distribution in Kind.
Alles wieder mal in Englisch, aber das meiste davon wohl verständlich. Wir haben also die Kapitalrückzahlungen (Capital Return), die Gewinnausschüttungen (Gains), Zinsen (Interests), Dividenden (Dividends), Quellensteuer (Withholding tax) und die erneut abrufbaren Ausschüttungen (Redrawable Distributions). Zusätzlich gibt es dann noch die Sonderform der Ausschüttung in Sachwerten (Distribution in Kind).
Da davon auszugehen ist, dass der Fonds, sofern überhaupt möglich, die ihm aus den Investments zu fließende Liquidität nicht sehr gewinnbringend anlegen kann, wird er versuchen die Mittel so schnell als möglich performance optimiert an die Investoren auszuschütten.
Hierbei kann es einiges zu beachten geben. Erwähnen möchte ich Begriffe wie Hurdle Rate und Carried Interest. Es handelt sich hierbei um ggf. eingeräumte Sonderrechte, welche im zeitlichen Ablauf der Ausschüttung bestimmten Investorengruppen ein Vorzugsrecht einräumt. Ablauftechnisch wird das Ganze dann im Zuge einer Waterfall Distribution (Wasserfallausschüttung) abgewickelt. In Softwareprojekten kommt bei diesem Thema immer Freude auf. Für den Kaufmann ist anfänglich alles ganz klar, so dass er aus technischer Sicht keine Veranlassung sieht tiefer in die Thematik einzusteigen. Hinterfragt man dann den ein oder anderen Teil des Vertragswerkes, um feste Abläufe zu programmieren, merkt man sehr schnell, wie unsauber teilweise die Regelungen in den Verträgen sind. Man hat sich für teures Geld einen Sack voller Flöhe eingekauft. Weniger und vor allem klarer, wäre hier manchmal sicherlich mehr. Die Waterfall Distribution sollte in einem eigenständigen Beitrag abgehandelt werden, da sie an dieser Stelle den Rahmen sprengen würde. Ich wollte sie aber auf keinen Fall unerwähnt lassen.
Distribution Letter
Bei der Contribution hatten wir den Call Letter mit dem der Fonds von seinen Investoren die Kapitaleinlage einforderte. Bei der Distribution gibt es den Distribrution Letter, mit dem der Fonds den Investoren die Ausschüttung avisiert. Es kann auch durchaus sein, dass eine Distribution mit einer Contribution zeitgleich erfolgt. Ausgwiesen werden müssen natürlich immer die Bruttowerte, aber verrechnet werden oftmals eben nur die Salden. Dies setzt eine gut funktionierende Softwarelösung voraus, um später noch den Durchblick zu behalten. Auch bei der Kombination von Call und Distribution Letter erreicht das ein oder anderer selbst hochpreisige Tool schnell seine Grenzen.
Es soll ja Privatbanken geben, die ihrem erlauchten Kundenkreis noch handgeschriebene Kontoauszüge zustellt. Das wäre bei meiner „S…-Klaue“ sicherlich kein Job für mich. Aber, wenn die Technik versagt, vielleicht eine gelungene Alternative, die beim Investor mit Sicherheit im Gedächtnis haften bleibt.
Auf die Opt-in und Opt-out Klauseln, auf die ich bei der Contribution schon eingeangen bin, möchte ich nicht nochmal zurück kommen. Es dürfte klar sein, dass ein Investor nur Rückflüsse aus Investments erwarten kann, an denen er sich auch tatsächlich beteiligt hatte. Wie bei der Contribution bleibt der Treuhänder (Trustee) in der Beschreibung aus Gründen der Vereinfachung wieder außen vor.
Die Ausschüttung wird in der Regel unter Beachtung des prozentualen Commitments am Fondsvolumen berechnet. In diesem Beispiel ohne die Berücksichtigung von Vorzugsrechten. Wie sicherlich schon gewohnt, folgt jetzt das Rechenbeispiel.
Rechenbeispiel
Bleiben wir bei dem Fonds aus der Beitragsreihe mit einem Volumen von 120 Mio. EUR. An diesem Fonds sind die Investoren I1, I2 und I3 zu je 1/3 beteiligt. Der Branchenfokus des Unternehmens U1 liegt außerhalb des Investitionsfokus von I1, so dass dieser sich an dem Unternehmen nicht beteiligen konnte. Die in diesem Beispiel anstehenden Distributions betreffen ausschließlich das Unternehmen U2, so dass ich diese Besonderheit in meinem Beispiel nicht beachten muss.
Als Ausgleich mache ich die Transaktion etwas komplexer. Basis für die Distribution ist wie gesagt eine Ausschüttung des Unternehmens U2, welche sich aus einer Kapitalrückzahlung von 600 TEUR, die allerdings in Höhe von 50%, also 300 TEUR, erneut abgerufen werden kann und einer Dividendenzahlung in Höhe von 60 TEUR zusammensetzt. Dem Fonds fließen also 660 TEUR zu. Da jeder der Investoren zu je 1/3 am Fonds beteiligt ist, entfallen jeweils 220 TEUR auf die Investoren. Davon unterliegt der auf die Dividende entfallende Anteil der deutschen Quellensteuer, ohne Abzug der Kirchensteuer (Angaben liegen nicht vor), in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag hierauf in Höhe von 5,5%.
Die Quellensteuer und der Solidaritätszuschlag werden dem Konto der Investoren zwar gut geschrieben, aber nicht ausgezahlt. Der Betrag wird direkt ans Finanzamt abgeführt. Die Investoren erhalten im Gegenzug eine Bescheinigung über die Abführung der Beträge.
Hieraus ergeben sich nun folgende Summen:
# | Bezeichnung | Teilbeträge | Summe Fonds | I1 | I2 | I3 |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Capital Return | 600 | 200 | 200 | 200 | |
2 | Dividend | 60 | 20 | 20 | 20 | |
3 | thereof withholding tax | 15 | 5 | 5 | 5 | |
4 | thereof solidarity surcharge | 0,825 | 0,275 | 0,275 | 0,275 | |
5 | Total | 15,825 | 660 | 220 | 220 | 220 |
Die Werte in der Tabelle sind in TEUR. Ausgeschüttet wird, sofern nicht anders vereinbart in Fondswährung. Damit gingen Wechselkursverluste zu lasten des jeweiligen Investors. Da die Quellensteuer (withholding tax) und der Solidaritätszuschlag (solidarity surcharge) an das Betriebsfinanzamt abgeführt werden, zahlt der Fonds netto 214.275 EUR (220.000 EUR ./. 5.000 EUR ./. 275 EUR ) an jeden der drei Investoren aus.
Mit den Kennzahlen, den Stellgrößen und den Buchungen befasse ich mich im demnächst folgenden Teilbeitrag. Hierbei darf ich den möglichen erneuten Abruf des Teilbetrages von 300 TEUR nicht vergessen.