Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 2 – Commitment

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 2 – Commitment

Heute möchte ich auf dem Level eines Managed Fund den Business Case Commitment zwischen dem Fonds und seinen Investoren erörtern.

Mit dem Geschäftsvorgang Commitment  verbinde ich die Unterarten:

  • Initial Commitment und
  • In-/ Decreasing Commitment

Das Initial Commitment ist die Summe aller einzelnen Commitments der Investoren zum ersten Closing Termin.

Die Unterart In-/ Decreasing Commitment hingegen ist zur Anpassung des Commitments während der Laufzeit des Fonds wichtig. Sie wird gewöhnlich für die im Anschluss folgenden Closings benötigt.

Ich komme nicht umhin, auch in diesem Beitrag wieder mit den Anglizismen zu jonglieren. Daher an dieser Stelle ein Versuch die Begriffe ins Deutsche zu übersetzen.

Commitment, ist die finanzielle Verpflichtung eines Investors, welche er gegenüber dem Fonds eingeht. Kurz gesagt also eine Verpflichtungserklärung.

Dies ist meine selbst gestrickte Definition. Wer es gerne wissenschaftlich haben möchte, der google bitte. Wenn ein Fonds aufgelegt wird, dann wirbt dieser im Fundraising Mittel bei seinen Investoren ein. Dieser Prozess kann sich über längere Zeit hinziehen.  In der Regel sollte er aber aller spätestens nach 2 Jahren abgeschlossen sein, ansonsten würde ich, wenn durch die Initiatoren nicht von vornherein kommuniziert, den Prozess als gescheitert ansehen.

Du wirst in aller Regel in den Fondsprospekten eine Mindest- und ein Höchstvolumen finden. Das tatsächliche Volumen wird dann irgendwo dazwischen liegen. Viele Initiatoren nutzen die Möglichkeit zu starten, sobald das Mindestvolumen erreicht ist. Diese erste Runde nennt man dann First Closing. Innerhalb eines vordefinierten Zeitraums können dann ggf. noch neue Investoren dazu stoßen. Über ein Second, Third oder was auch immer Closing wird der Neueinstieg dokumentiert und schließlich bei einem geschlossenen Fonds mit dem Final Closing zementiert.

Bitte verwechsle den Begriff Closing nicht mit dem (Zwischen-)Abschluss aus der Buchhaltung. Da kommt der IT’ler schon mal ins Straucheln und schimpft über die unpräzisen Kaufleute.

Sofern es sich um einen sogenannten Evergreen Fonds handelt, dies ist ein offener Fonds, ohne Volumen- und Laufzeitbegrenzung, entfällt das Final Closing.

Das Commitment wird durch Zeichnung (Subscription) abgegeben. Dies kann schon vorgelagert per Termsheet oder aber im Fondsvertrag erfolgen. In welcher Form die Zeichnung erfolgt, hängt von der Rechtsform des Fonds ab. Abhängig von der Rechtsform und den Assets, in die schließlich investiert werden soll, gibt das KAGB die Rechtsform weitgehend vor. Zur Wahl stehen:

  • für offene Fonds
    • das Sondervermögen entsprechend § 91,  § 92 ff.  und § 108 ff. KAGB,
    • die Investmentaktiengesellschaft (InvAG) mit veränderlichem Kapital entsprechend  § 108 ff. KAGB oder
    • die offene Investmentkommanditgesellschaft (InvKG), hier aber nur als Spezialfonds,  entsprechend  § 124 ff. KAGB
  • und für geschlossene Fonds
    • die Investmentaktiengesellschaft (InvAG) mit fixem Kapital  entsprechend
      § 140 ff. KAGB oder
    • die geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (InvKG)  entsprechend
      § 149 ff. KAGB.

Abhängig von der Rechtsform KG oder AG erfolgt das Commitment durch die Übernahme von Aktien (AG) oder von  Anteilen (KG).

An dieser Stelle ist es mal wieder Zeit mich mehr zu fokusieren. Ich möchte mich im Folgenden daher bei meinen Ausführungen weitgehend auf ein geschlossenes Investmentvermögen in der Rechtsform  einer Investmentkommanditgesellschaft beschränken.

Bei der Zeichnung von Fondanteilen sollte man sich immer die Frage stellen, was mit der Einlage alles bezahlt werden soll und ob es darüber hinausgehende Verpflichtungen gibt. Fatal können über das eigentliche Commitment hinausgehende Nachschusspflichten sein. In wenigen Fällen kann es aber auch sein, dass die Management Fee zusätzlich zur Kapitaleinlage erbracht werden muss. Man unterscheidet zwischen Management Fee inside Commitment (in mehr als 95% aller Fälle gegeben) und outside Commitment.

Rechengröße

In Zusammenhang mit dem Commitment gibt es die Rechengröße:

  • Fondsvolumen,
    welche sich aus der Summe aller einzelnen Commitments der Investoren ergibt.
  • Fondsanteil in %,
    der dem Anteil eines Investors am Fondsvolumen zu einem bestimmten Stichtag entspricht. Dieser Anteil kann sich durch weitere Closings über die Laufzeit durchaus verändern. Aus diesem Grund habe ich eingangs auch zwischen dem Initial Closing und den weiteren Closings unterschieden.
  • Remaining Commitment (verbleibende Verpflichtung),
    wird ermittelt aus dem Commitment des Investors, abzüglich aller gemäß des Vertrages auf das Commitment anzurechnender Einzahlungen in den Fonds. Die Summierung des Reamining Commitments alles Einzelinvestoren ergibt das Remaining Commitment für den Fonds.

Kennzahlen

In Zusammenhang mit dem Commitment werden häufig folgende Kennzahlen genutzt:

  • Distributed to Committed Capital (DCC)
    Diese Kennzahl  setzt die Rückflüsse (Distributions) ins Verhältnis zum Commitment.
  • Paid-In Capital (PIC)
    Verhältnis von abgerufenenen Mitteln zu Commitment, kurz gesagt: Abrufrate.

Beispielrechnung

Geben 10 Investoren ein Commitment von jeweils 12 Mio. EUR ab, dann ergibt sich daraus ein Fondsvolumen von 120 Mio. EUR. Der Fondsanteil eines Investors beträgt in diesem Fall 10%. Hat die KVG vom Fondsvolumen 30 Mio. EUR abgerufen, dann beträgt dass Remaining Commitment 90 Mio. EUR. Die darauf zu berechnende Kennzahl Paid-In Capital (PIC) beträgt 25%. Sie berechnet sich aus 30 Mio. EUR/ 120 Mio. EUR * 100. Man kann die Kennzahl für den Gesamtfonds oder aber je Investor berechnen.

Hätte der Fonds an die Investoren Rückzahlungen in Höhe von 12 Mio. EUR auf das Kapital und 8 Mio. EUR aus Erträgen geleistet, dann hätten wir beim DCC eine Quote von 10%. Gerechnet wird das zurückgezahlte Kapital von 12 Mio. EUR im Verhältnis zum Commitment  von 120 Mio. EUR, multipliziert mit 100. Manche Fonds beziehen auch die Erträge mit ein. Daher macht es Sinn, stets die Rechenformel zu erfragen, bzw. für den Fonds, diese direkt auszuweisen.

Einflussbereiche

Matrix Business Cases und Einflussbereiche im Verhältnis Fonds zu Investoren

Gemäß meiner Matrix berührt der Business Case Commitment direkt nur die Buchhaltung. Da keine Mittel fließen wird der Bereich Cash nicht berührt. Bei der Performance könnte man ins Grübeln Kommen, da ich weiter oben entsprechende Kennzahlen aufgeführt habe. Unter Performance möchte ich hier aber den IRR und den Multiple verstanden wissen, so dass ich keine direkte Berührung sehe.

Hinsichtlich der Buchhaltung sind die Berührungspunkte offensichtlich. Sobald der Vertrag unterzeichnet wurde, kann für jeden der Investoren ein Kapitalkonto eröffnet werden. ich möchte hier hilfsweise auf den Standardkontenrahmen SKR 03 zurückgreifen. Diesen kannst Du Dir bei der Datev direkt anschauen. Wenn Du im SKR 03 zu den Kapitalkonten (Klasse 08) springst, dann findest Du dort die notwendigen Konten, welche da wären:

  • 0800 Gezeichnetes Kapital,
  • 0820-29 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, nicht eingefordert,
  • 0830-38 Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, eingefordert und
  • 0840 Kapitalrücklage.

Im SKR 04, ebenfalls auf der Seite der Datev zu finden, musst Du Dir die Konten ab 2000 anschauen.

Die eingeforderten Einlagen sind natürlich schon mit dem Kapitalabruf verbunden, welcher in einem anderen Beitragsteil behandelt wird.

Sonstiges

Für den Schluss habe ich mir noch das Over-Commitment aufgehoben. Zu diesem Begriff gibt es eine sehr gute Erläuterung in der Schriftenreihe:  Liquiditätsmanagement für Private Equity- und Venture Capital Dachfonds – Herausforderungen und Lösungsansätze – von der RWB AG.  Auf Seite 36 kannst Du mehr dazu lesen.

Ich habe den Begriff hier aufgeführt, da er rein von der Bezeichnung als passend eingestuft werden kann. Thematisch ist er jedoch im Bereich der Kennzahlen des Fondscontrollings anzusiedeln. Es geht darum zu kalkulieren, welcher Liquiditätsabfluss hinter dem Commitment über die Jahre tatsächlich steht. Da während der Laufzeit schon mit Rückflüssen zu rechnen ist, wird der Nettokapitalbedarf viel geringer sein, als die eingegangene Verpflichtung anfänglich vermuten lässt. Professionelle Investoren kalkulieren dies bereits ein. Bleibt abzuwarten, inwieweit diese betriebswirtschaftlich nachvollziehbare Praxis auf Seiten der regulierten Investoren aufrechterhalten werden kann. Derartige Strategien unterliegen mit Sicherheit der Aufsicht durch die BaFin.

Ich hoffe, ich konnte einen kleinen Überblick zum Thema Commitment geben und habe nichts wesentliches vergessen. Punkte wie Latecommer Fees möchte ich gern in anderen Beitragsteilen behandeln.

 

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