In einem vorherigen Beitrag hatte ich bereits über den neuen Investitionszuschuss Wagniskapital berichtet. Nun stellt sich mir die Frage:
Welchen Renditevorteil bringt mir die Beantragung des Zuschusses?
Die Frage möchte ich anhand eines konkreten Beispiels beantworten.
Was sieht die Richtlinie vor?
Gemäß den Richtlinien können private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben, gefördert werden. Sofern die sowohl am Gewinn als auch Verlust beteiligte Investition mindestens drei Jahre gehalten wird, erhält der Investor 20% des investierten Betrages zurück. Der Zuschuss ist auf einen investierten Höchstbetrag von 250 TEUR p.a. limitiert. Außerdem gilt für das innovative Unternehmen ein Höchstbetrag für von 1.000 TEUR p.a., der maximal bezuschusst werden kann. Bei Ausschöpfung des individuellen Höchstbetrages durch die Investoren, könnten demgemäß pro Jahr 4 Investoren des Unternehmens den Zuschuss beantragen (4 * 250 TEUR = 1.000 TEUR). Legen sie weniger ein, erhöht sich die Anzahl der möglichen Investoren. Die einzelne Transaktion soll mindestens 10 TEUR betragen.
Wie hoch ist der ausgezahlte Zuschussbetrag?
Das persönliche Limit des Investors liegt bei 250 TEUR p.a. Er kann darauf einen Zuschuss von 20% betragen und käme damit auf die Höchstzuwendung von 50 TEUR p.a. Die maximal Zuwendung auf alle antragstellenden Investoren des Unternehmens betrüge 20% von 1.000 TEUR = 200 TEUR p.a. Eine Austockung von bestehenden Beteiligungen wird nicht finanziert, sondern nur die Erstbeteiligung. Gehen wir davon aus, dass alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, dann würde ich für meinen Muster Investor A folgende Rechnung aufmachen:
Die Musterkalkulation
Investor A beteiligt sich erstmals mit einem Betrag von 50 TEUR am Stammkapital und zahlt ein Agio von 200 TEUR ein. Dieses Investment wird am 01.01.2014 getätigt – ich arbeite auch an Feiertagen ;-)). Er muss die Beteiligung mindestens 3 Jahre halten. Da aus meiner Erfahrung die Haltefrist, vorausgesetzt das Unternehmen existiert noch, wesentlich länger sein wird, setzte ich 5 Jahre an. Die Beteiligung wird mit dem Faktor 2 am 31.12.2018 an den Investor A zurück geführt. Dividende wird während der Laufzeit nicht gezahlt, weitere Erlöse fallen ebenfalls nicht an. Auch werden keine weiteren Aufwendungen, z.B. für Notargebühren etc. angesetzt.
Die Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 50 TEUR erfolgt am 30.06.2014. Da dieser Betrag, wie auch der spätere Verkaufserlös, kapitalertragssteuerpflichtig sein wird, ziehe ich 25% KESt und 5,5% Solidaritätszuschlag davon ab. Ich unterstelle außerdem, dass es den Soldidaritätszuschlag in 2018 noch unverändert geben wird. Die Kirche lasse ich mal außen vor. Ich weiß nicht, ob die BAFA die KESt und den Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt abführt. Ich unterstelle dies einfach in meinem Bespiel. Wenn nicht, hätten wir noch Liquiditätsvorteile zu verbuchen. Die Versteuerung der Exiterlöse kalkuliere ich nicht ein.
Die Transaktionen im Musterfall
Somit habe ich folgende Transaktionen:
- 01.01.2014 Kapitalabfluss durch Investment in Höhe von 250.000,00 EUR.
- 30.06.2014 Auszahlung Zuwendung durch BAFA in Höhe von 50.000,00 EUR.
- 30.06.2014 Abführung der KESt. durch BAFA in Höhe von 12.500,00 EUR.
- 30.06.2014 Abführung des Soli. durch BAFA in Höhe von 687,50 EUR.
- 31.12.2018 Rückführung aller Anteile in Höhe von 500.000,00 EUR.
Die mögliche Performance
Für die Performancemessung wird der IRR herangezogen. Folgende Ergebnisse habe ich ermittelt:
- IRR am 31.12.2018 ohne Zuwendung: 14,86 %
- IRR am 31.12.2018 mit Zuwendung: 19,60 %
- IRR am 31.12.2018 mit Zuwendung nach Steuern: 18,25 %
Nach Steuern würde der Investtionszuschuss Wagniskapital in diesem Beispiel einen Renditevorteil von 4,74 Prozentpunkten vor Steuern und 3,39 Prozentpunkten nach Steuern bringen.
Ohne die Zuwendung würde der Multiple im Beispiel bei 2 liegen und bei 2,2 vor und 2,09 nach Steuern auf die Zuwendung.
Der IRR am 31.12.2008 mit Zuwendung nach Steuern würde, wenn der Investor die KESt. und den Soli erst 1 Jahr später abführen müsste, mit 18,46%, um 0,21% Prozentpunkte höher liegen!
Natürlich müssten die Exitgewinne auch noch versteuert werden. Die Bezeichnung „nach Steuern“ bezieht sich im Beispiel nur auf die Besteuerung der Zuwendung.
Die Prozentsätze sind auch immer von der Laufzeit abhängig und ob ein Multiple von 2 hoch oder niedrig ist, darüber lässt sich auch streiten. Ich wollte einfach mal ein Beispiel geben, wie es in der Praxis aussehen könnte. Die verschieden Parameter haben nun mal teils erheblichen Einfluss auf die Performance. Die Verkürzung der Laufzeit auf 3 Jahre würde zum Beispiel einen IRR von über 30% bringen.
Offene Fragen
Die Höchstbeträge für die Zuwendungen sind jeweils immer auf das Jahr limitiert. Für mich ist bei näherer Betrachtung der Richtlinie folgende Frage offen geblieben:
Kann ich als Investor meine Erstbeteiligung über mehrere Jahre aufteilen?
Ich könnte mit der Einbringung des Kapitals im ersten Jahr für das Folgejahr bereits eine Zusage auf weiteres Kapital vertraglich fixieren, dies aber an Bedingungen knüpfen. Somit könnte ich das Erstinvestment strecken und bei 2 Jahren den Zuschussbetrag verdoppeln.
Ferner stellt sich die Frage: Bezieht sich die Limitierung der Höchstbeträge auf ein Kalenderjahr oder ein Laufzeitjahr?
Hast Du darauf vielleicht eine Antwort?