Gerade wird die AIFM-Richtlinie der EU im neuen Kapitalanlagegesetz (KAGB) umgesetzt. Die EU möchte mit umfassenden gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Regelungen den mit Anlagestrategien und -techniken verbundenen etwaigen Risiken entgegenwirken. Bestandteil des deutsche KAGB ist daher auch eine umfassende Berichtspflicht der Manager von Investmentvermögen an die BaFin.
Ich gehe davon aus, dass man versuchen wird über finanzmathematische Verfahren, die Risiken zu identifizieren. Das Problem, welches viele Investoren aus der Private-Equity-Industrie jetzt schon haben, wird sich auch bei der BaFin bemerkbar machen.
Wenn Du im Fonds- und Beteiligungsmanagement arbeitest wirst Du wissen, wie schwer es ist z.B. das wirkliche Risiko an einem Portfoliounternehmen quer durch alle direkten und indirekten Beteiligungen zu berechnen. Auch Banken tun sich daher schwer die Investments ihrer Beteiligungstöchter in das Meldewesen einzubeziehen.
Bei entsprechender Transparenz über alle Beteiligungsebenen ist es eigentlich nicht schwer, das tatsächliche Beteiligungsrisiko (Exposure) an einem Unternehmen zu berechnen. Hier liegt aber gerade die Krux.
Während die Transparenz bei den eigenen direkten Beteiligungen sehr hoch ist, sind auch heute noch, trotz einer jahrelangen Qualitätsoffensive der Verbände, sehr viele Fondsreports so grottenschlecht, dass es für den Investor nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich ist den tatsächlichen Risikogehalt seiner Beteiligung auf Portfoliolevel durchzukalkulieren. Kommen dann in den Fonds noch Opt-in und Opt-out-Klauseln ins Spiel, fehlt die Basis für eine eigenständige Berechnung.
Ein weiterer Punkt ist, dass es nicht ohneweiteres möglich ist, das Portfoliounternehmen zu identifizieren. Unterschiedliche Schreibweisen in den Fondsreports lassen ein Matching oftmals nicht zu.
Über die Zahlen selbst möchte ich in diesem Beitrag gar nicht sprechen.
Eine höhere und damit verlässlichere Qualität bei der Risikobewertung ist nur mit einer soliden Datenbasis machbar. Ich sehe daher eine Weiterentwicklung hin zum europäischen zentralen Vermögensregister. Nennen wir es: European central asset repository (ECAR).
Dieses sollte alle Finanzierungsinstrumente, aller Assetklassen, also Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen enthalten. Die Registriernummer könnte dann in den Berichten entsprechend verwendet werden und damit für mehr Transparenz sorgen.
Bei meinen Recherchen bin ich auf die VERORDNUNG (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister gestoßen. Auch hier ist ein zentrales Register für die Transaktionen geplant. Ich halte die Umsetzung des ECAR daher für sehr realistisch.