Meldepflichten von AIF-KVGen
nach § 35 KAGB
Mein kurzer Blick auf die Seiten der BaFin lohnt sich heute ja richtig. Zu meiner Beitragsreihe: AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (1) Überblick fand ich Folien mit der Zusammenfassung der Meldepflichten für AIF-KVGen.
Die Folien wurde offensichtlich in einem Seminar am 6. Oktober 2014 eingesetzt. Du findest sie hier: Meldepflichten von AIF-KVGen nach § 35 KAGB.
Die Meldepflicht beginnt demnach am 16. März 2015 rückwirkend für die Vorperioden und muss bis spätesten 31. März 2015 erfolgen. Ab 1. April 2015 startet dann das turnusmässige Reporting, dessen Frequenz abhängig vom verwalteten Fondsvolumen/ Leverage ist.
Ein Hinweis war mir bisher noch nicht bekannt. Die Frequenzen für den AIFM können von denen für einen AIF abweichen. Das sollte man wissen!
Da ich der Präsentation auch entnommen habe, dass das Merkblatt aktuell wieder in Überarbeitung ist, kann ich nur auf meine Empfehlung im parallel erscheinenden Artikel: Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin verweisen.
Das war’s auch schon. Heute mal ganz ungewohnt, kurz und bündig.