Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin
In der letzten Zeit hatte ich über das zentral von der ESMA gesteuerte aber über die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden einzureichende AIFM und AIF-Reporting geschrieben. Ich bin auch noch nicht fertig mit dem Thema und muss mich noch durch das mir nicht so geläufige Hedging-Thema quälen.
Ich hab mir daher gedacht ich schau mal, was es so Neues bei der BaFin gibt und ich bin auch direkt fündig geworden.
KAGB – Technische Umsetzung der Meldepflichten so lautet eine aktuelle Webseite der BaFin.
Es gibt hier ein PDF-Dokument mit Folien aus einem Seminar zur Nutzung des Portals. Entschuldigung für die Ketzerei, aber ist das so schwierig, dass man hierfür ein Seminar besuchen muss?
Sieht mir auf den ersten Blick nicht so schwierig aus und läuft anscheinend nach dem Bundeswehrverfahren – Gruß, Meldung, Gruß ab. Schön finde ich auch immer nachdem gerade zu der Zwang besteht, die elektronischen Plattformen zu nutzen, die erzeugten Unterlagen dann nochmal auf dem Postweg einreichen zu dürfen. Wahrscheinlich steckt hier hinter das von Frau Dr. Merkel entdeckte Neuland. Die diebische Elster vom Finanzamt arbeitet mittlerweile mit Zertifikaten und Verschlüsselung.
Aus dem Text „…Ihrer Pflicht der BaFin gegenüber nachkommen zu
können.“ entnehme ich jedoch, dass die Nutzung wohl freiwillig ist, so dass die AIFM, welche sich bereits für teuer Geld eigene Lösungen haben programmieren lassen, hier nicht nochmal vor Zusatzhürden gestellt werden.
Selbst große AIFM haben aktuell wahrscheinlich noch gar nicht so viele meldepflichtige AIF, so dass ich vor Schnellschüssen einer softwaregestützten Meldung warne. Eventuell bietet die BaFin hier eine elegante Möglichkeit der Überbrückung, so dass man eine teure eigene Umsetzung auf fundierten Daten und Anforderungen noch später einführen kann. Bei solchen Sachen sollte man vermeiden, der Erste sein zu wollen, da es nur Geld un Schweiß kostet.
Abhängig von den verwalteten Assets und den Fondsstrategien kann es sein, dass die initiale Datenbeschaffung aufwendig ist, aber die laufenden Änderungen einfach nachgetragen werden können. Sofern dies z.B. nur einmal im Jahr gemacht werden muss, lohnt sich oftmals eine technische Umsetzung gar nicht. Man sollte parallel aber sehr, dass man die geforderten Ausprägungen nach und nach in die eigenen Datenbanken bringt. Dies ist auch der Grund, warum ich mich in meiner Beitragsreihe mit dem Thema auseinandersetze. Die Reihe startete mit dem Beitrag: AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (1) Überblick.