Mapping 2011/61/EU mit KAGB

Mapping 2011/61/EU mit KAGB

Im letzten Beitrag bin ich auf die Richtlinie  2011/61/EU, auch AIF Direktive bekannt, eingegangen. Diese diente als Basis für das KAGB.

Grafiik: Zusammenspiel der EU-Richtlinien 2011/61 und 231/2013 mit dem KAGB

Während des letzten Beitrags kam mir dann die Idee, hier im Blog eine Mapping Tabelle anzubieten. Ich benutze diese intern bei mir, in dem ich hinter den § des KAGB einen Verweis auf 2011/61 gesetzt habe.

Das von mir vorgenommene Mapping erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich veröffentliche hier einen Teil einer Arbeitsversion, die ich selber nutze. Für den einen oder anderen ist es vielleicht nützlich.

Es ist im Blog leider schwierig mit breiteren Tabellen zu arbeiten. manchmal hilft es, wenn man die Anzahl der anzuzeigenden Zeilen ändert.

 

KAPITELKAPITELNAMEABSCHNITTABSCHNITTNAMEARTIKELARTIKELNAMEKAGB
IALLGEMEINE VORSCHRIFTEN1Gegenstand-
IALLGEMEINE VORSCHRIFTEN2Geltungsbereich1,2
IALLGEMEINE VORSCHRIFTEN3Ausnahmen2, 44
IALLGEMEINE VORSCHRIFTEN4Definitionen1
IALLGEMEINE VORSCHRIFTEN5Bestimmung des AIFM17, 18
IIZULASSUNG VON AIFM6Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit als AIFM20
IIZULASSUNG VON AIFM7Antrag auf Zulassung22
IIZULASSUNG VON AIFM8Zulassungsvoraussetzungen22
IIZULASSUNG VON AIFM9Anfangskapital und Eigenmittel25, 307
IIZULASSUNG VON AIFM10Änderungen des Umfangs der Zulassung34
IIZULASSUNG VON AIFM11Entzug der Zulassung39 - 43
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM1Allgemeine Anforderungen12Allgemeine Grundsätze26, 28
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM1Allgemeine Anforderungen13Vergütung37
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM1Allgemeine Anforderungen14Interessenkonflikte27
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM1Allgemeine Anforderungen15Risikomanagement29
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM1Allgemeine Anforderungen16Liquiditätsmanagement30
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM1Allgemeine Anforderungen17Anlagen in Verbriefungspositionen29
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM2Organisatorische Anforderungen18Allgemeine Grundsätze28
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM2Organisatorische Anforderungen19Bewertung168, 169, 170, 216, 217, 271, 272, 278, 279, 286, 307
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM3Übertragung von Funktionen der AIFM20Übertragung36
IIIBEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM4Verwahrstelle21Verwahrstelle77, 80 - 90, 329, 330
IVTRANSPARENZANFORDERUNGEN22Jahresbericht35, 67, 101, 299, 307, 308, 330
IVTRANSPARENZANFORDERUNGEN23Informationspflichten gegenüber Anlegern167, 300, 330
IVTRANSPARENZANFORDERUNGEN24Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden35
VAIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN1AIFM, die hebelfinanzierte AIF verwalten25Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen der Hebelfinanzierung215, 274
VAIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN2Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen26Geltungsbereich287
VAIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN2Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen27Mitteilung über den Erwerb bedeutender Beteiligungen und die Erlangung der Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen289
VAIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN2Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen28Offenlegungspflicht bei Erlangung der Kontrolle290
VAIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN2Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen29Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben329, 330
VAIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN2Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen30Das Zerschlagen von Unternehmen292
VIRECHT DER EU-AIFM AUF VERTRIEB UND VERWALTUNG VON EU-AIF IN DER UNION31Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM295, 316, 321, 332
VIRECHT DER EU-AIFM AUF VERTRIEB UND VERWALTUNG VON EU-AIF IN DER UNION32Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM163, 322, 323, 330, 331, 332
VIRECHT DER EU-AIFM AUF VERTRIEB UND VERWALTUNG VON EU-AIF IN DER UNION33Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten54
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER34Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden55, 58
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER35Bedingungen für den Vertrieb eines von einem EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF mit einem Pass in der Union9
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER36Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF in Mitgliedstaaten329
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER37Zulassung von Nicht-EU-AIFM, die beabsichtigen, EU-AIF zu verwalten und/oder durch sie verwaltete AIF gemäß Artikel 39 oder 40 in der Union zu vertreiben1, 9, 56, 59, 326, 327, 328
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER38Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über Nicht-EU-AIFM64
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER39Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von EU-AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden57, 58
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER40Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von Nicht-EU-AIF, die von einem Nicht-EU-AIFM verwaltet werden9, 57, 58
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER41Bedingungen für die Verwaltung von in einem anderen als dem Referenzmitgliedstaat ansässigen AIF durch Nicht-EU- AIFM66
VIISPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER42Bedingungen für den ohne Pass in Mitgliedstaaten erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden296, 330, 336
VIIIVERTRIEB AN KLEINANLEGER43Vertrieb von AIF durch AIFM an Kleinanleger163, 293, 295, 297, 299, 300, 317, 318, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 327, 329, 330
IXZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN1Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe44Benennung der zuständigen Behörden11
IXZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN1Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe45Aufgaben der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten11
IXZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN1Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe46Befugnisse der zuständigen Behörden11
IXZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN1Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe47Befugnisse und Zuständigkeiten der ESMA-
IXZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN1Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe48Verwaltungssanktionen-
IXZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN1Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe49Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels-
IXZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN2Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden50 - 559, 322
XÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN56 - 7112, 59

 

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