Mapping 2011/61/EU mit KAGB
Im letzten Beitrag bin ich auf die Richtlinie 2011/61/EU, auch AIF Direktive bekannt, eingegangen. Diese diente als Basis für das KAGB.
Während des letzten Beitrags kam mir dann die Idee, hier im Blog eine Mapping Tabelle anzubieten. Ich benutze diese intern bei mir, in dem ich hinter den § des KAGB einen Verweis auf 2011/61 gesetzt habe.
Das von mir vorgenommene Mapping erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich veröffentliche hier einen Teil einer Arbeitsversion, die ich selber nutze. Für den einen oder anderen ist es vielleicht nützlich.
Es ist im Blog leider schwierig mit breiteren Tabellen zu arbeiten. manchmal hilft es, wenn man die Anzahl der anzuzeigenden Zeilen ändert.
KAPITEL KAPITELNAME ABSCHNITT ABSCHNITTNAME ARTIKEL ARTIKELNAME KAGB
I ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 1 Gegenstand -
I ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 2 Geltungsbereich 1,2
I ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Ausnahmen 2, 44
I ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 4 Definitionen 1
I ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 5 Bestimmung des AIFM 17, 18
II ZULASSUNG VON AIFM 6 Bedingungen für die Aufnahme der Tätigkeit als AIFM 20
II ZULASSUNG VON AIFM 7 Antrag auf Zulassung 22
II ZULASSUNG VON AIFM 8 Zulassungsvoraussetzungen 22
II ZULASSUNG VON AIFM 9 Anfangskapital und Eigenmittel 25, 307
II ZULASSUNG VON AIFM 10 Änderungen des Umfangs der Zulassung 34
II ZULASSUNG VON AIFM 11 Entzug der Zulassung 39 - 43
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 1 Allgemeine Anforderungen 12 Allgemeine Grundsätze 26, 28
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 1 Allgemeine Anforderungen 13 Vergütung 37
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 1 Allgemeine Anforderungen 14 Interessenkonflikte 27
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 1 Allgemeine Anforderungen 15 Risikomanagement 29
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 1 Allgemeine Anforderungen 16 Liquiditätsmanagement 30
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 1 Allgemeine Anforderungen 17 Anlagen in Verbriefungspositionen 29
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 2 Organisatorische Anforderungen 18 Allgemeine Grundsätze 28
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 2 Organisatorische Anforderungen 19 Bewertung 168, 169, 170, 216, 217, 271, 272, 278, 279, 286, 307
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 3 Übertragung von Funktionen der AIFM 20 Übertragung 36
III BEDINGUNGEN FÜR DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT DER AIFM 4 Verwahrstelle 21 Verwahrstelle 77, 80 - 90, 329, 330
IV TRANSPARENZANFORDERUNGEN 22 Jahresbericht 35, 67, 101, 299, 307, 308, 330
IV TRANSPARENZANFORDERUNGEN 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern 167, 300, 330
IV TRANSPARENZANFORDERUNGEN 24 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden 35
V AIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN 1 AIFM, die hebelfinanzierte AIF verwalten 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen der Hebelfinanzierung 215, 274
V AIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN 2 Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen 26 Geltungsbereich 287
V AIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN 2 Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen 27 Mitteilung über den Erwerb bedeutender Beteiligungen und die Erlangung der Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen 289
V AIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN 2 Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen 28 Offenlegungspflicht bei Erlangung der Kontrolle 290
V AIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN 2 Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben 329, 330
V AIFM, DIE BESTIMMTE ARTEN VON AIF VERWALTEN 2 Pflichten von AIFM, die AIF verwalten, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen und Emittenten erlangen 30 Das Zerschlagen von Unternehmen 292
VI RECHT DER EU-AIFM AUF VERTRIEB UND VERWALTUNG VON EU-AIF IN DER UNION 31 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM 295, 316, 321, 332
VI RECHT DER EU-AIFM AUF VERTRIEB UND VERWALTUNG VON EU-AIF IN DER UNION 32 Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM 163, 322, 323, 330, 331, 332
VI RECHT DER EU-AIFM AUF VERTRIEB UND VERWALTUNG VON EU-AIF IN DER UNION 33 Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten 54
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 34 Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden 55, 58
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 35 Bedingungen für den Vertrieb eines von einem EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF mit einem Pass in der Union 9
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 36 Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF in Mitgliedstaaten 329
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 37 Zulassung von Nicht-EU-AIFM, die beabsichtigen, EU-AIF zu verwalten und/oder durch sie verwaltete AIF gemäß Artikel 39 oder 40 in der Union zu vertreiben 1, 9, 56, 59, 326, 327, 328
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 38 Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über Nicht-EU-AIFM 64
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 39 Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von EU-AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden 57, 58
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 40 Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von Nicht-EU-AIF, die von einem Nicht-EU-AIFM verwaltet werden 9, 57, 58
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 41 Bedingungen für die Verwaltung von in einem anderen als dem Referenzmitgliedstaat ansässigen AIF durch Nicht-EU- AIFM 66
VII SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN IN BEZUG AUF DRITTLÄNDER 42 Bedingungen für den ohne Pass in Mitgliedstaaten erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden 296, 330, 336
VIII VERTRIEB AN KLEINANLEGER 43 Vertrieb von AIF durch AIFM an Kleinanleger 163, 293, 295, 297, 299, 300, 317, 318, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 327, 329, 330
IX ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe 44 Benennung der zuständigen Behörden 11
IX ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe 45 Aufgaben der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten 11
IX ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe 46 Befugnisse der zuständigen Behörden 11
IX ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe 47 Befugnisse und Zuständigkeiten der ESMA -
IX ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe 48 Verwaltungssanktionen -
IX ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe 49 Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels -
IX ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN 2 Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden 50 - 55 9, 322
X ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN 56 - 71 12, 59