ESMA – European Securities and Markets Authority (Allgemein)

ESMA – European Securities and Markets Authority

Wie im Beitrag: Richtlinie 2011/61/EU bereits angekündigt, möchte ich mich heute mit der ESMA auseinandersetzen.

Diese ist Teil eines Systems, welches die Europäische Union nach der Finanzkrise implementiert hat. Das System hat auch einen Namen und wird bezeichnet als:  European System of Financial Supervision (ESFS), zu Deutsch: Europäisches Finanzaufsichtssystem.

Zu dem System, dessen Aufgabe die Sicherstellung der Aufsicht über das Finanzsystem der Europäischen Union ist, zählen neben der ESMA auch:

  • die European Banking Authority (EBA), zu Deutsch:  Europäische Bankaufsichtsbehörde
  • die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), zu Deutsch: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
  • die European Supervisory Authorities (ESA), zu Deutsch: Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden
  • das European Systemic Risk Board (ESRB), zu Deutsch:  Europäischer Ausschuss für Systemrisiken
  • die zuständigen (Aufsichts-)Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten, die in Verbindung mit dem Rechtsakt zur Einrichtung der drei Europäischen Aufsichtsbehörden stehen. Für Deutschland also auch die BaFin.

Zum (ESRB) stelle ich, wie bereits angekündigt, noch einen separaten Artikel ein.

Die ESMA ist entsprechend der Verordnung 1095/2010/ EU errichtet worden.

Hieraus lässt sich entnehmen, dass die Behörde parallel zur EBA angesiedelt wird und speziell für Aufgabenstellungen rund um die Aufsicht von Alternative Assets und OGAW Manager zuständig ist.

Als generelles Ziel wird der Schutz des öffentlichen Interesses in der EU zum Schutze der Stabilität und Effektivität des Finanzsystems gesehen.

Im einzelnen ist vorgesehen, dass die ESMA:

  1. durch eine solide, wirksame und kohärente Regulierung und Überwachung zu Verbesserung eines funktionierenden Binnenmarkts beiträgt;
  2. durch geeignete Maßnahmen die Integrität, Transparenz, Effizienz und das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte gewährleistet;
  3. die internationalen Koordinierung bei der Aufsicht ausbaut;
  4. die Aufsichtsarbitrage verhindert und gleiche Wettbewerbsbedingungen fördert;
  5. gewährleistet, dass die Übernahme von Anlage- und anderen Risiken angemessen reguliert und beaufsichtigt wird und
  6. den  Verbraucherschutz verbessert.

In den nächsten Beiträgen gehe ich unter anderem auf die gesetzlich definierten Aufgaben und Tätigkeiten der ESMA ein. Bevor jedoch dieser Artikel mit dem Titel:

ESMA – European Securities and Markets Authority (Regelungen).

erscheint, veröffentliche ich noch die Beiträge:

2011/61 Vertrieb und Verwaltung von EU-AIF durch EU-AIFM in der Union und spezifische Bestimmungen in Bezug auf Drittländer

und

2011/61 – Artikel 31 – Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM.

Während der erste Beitrag als Vorschaltartikel zur konkreten Analyse von Artikel 31 in 2011/61 zu sehen ist.  Die Artikel zu Verwaltung und Vertrieb sind teilweise so komplex, dass sie separat analysiert werden müssen. Ferner enthalten sie auch wertvolle Hinweise, so  dass ich mir nicht nur die Aufgaben und Tätigkeiten der ESMA anschauen möchte.

Es geht voraussichtlich am 7. Mai im Wochentakt weiter.

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