Front-, Middle- und Backoffice im Segment Alternative Assets
- Front Office
- Middle Office
- Back Office
- Neueste Entwicklungen in der Branche
>>>Artikel, ursprünglich vom 21. März, wurde am 26. August 2013 überarbeitet und ergänzt!<<<
Front, Middle und Back Office, dass ist die klassische 3 Teilung im Asset Management.
Front Office
Bei den Playern am Markt ist die Einteilung nicht immer eindeutig geregelt. Ich würde zum Front Office folgende Aufgabenfelder zählen:
- Investorenmanagement
- Dealflow Management
- Portfoliomanagement
- Assetmanagement
- Property Management
- Research
- Vertrieb
Es ist natürlich auch immer abhängig, welche Assetklassen verwaltet werden.
Middle Office
Das Middle Office ist der Teil, der in den meisten Gesellschaften am stiefmütterlichsten behandelt wird. Du wirst bei Deinen Recherchen auch nur sehr wage Definitionen hierzu finde. Vielfach ist das Middle Office auch im Back Office integriert. Aufgrund zu erwartender höherer Auflagen und schärferer Kontrollen wird dieser Bereich in den Gesellschaften in den nächsten 2 bis 3 Jahren einen signifikant höheren Stellenwert erfahren. Ich würde folgende Bereiche zum Middle Office rechnen:
- Risikomanagement
- Compliance
- Meldewesen
- Recht
- Aufsichsrecht
In Banken und Versicherungen können diese Bereiche natürlich auch in den Konzern ausgelagert sein. Wichtig ist dann nur, dass auch ein Verständnis für das Geschäft vorhanden ist.
Back Office
Sofern nicht wie oben Teile des Middle Office im Back Office eingegliedert wurden, zählen zu diesem Teil:
- Buchhaltung/ Accounting
- Controlling
Neueste Entwicklungen in der Branche
Während die Grenzen zwischen Front-, Middle und Back-Office in der Vergangenheit eher schwimmend verliefen kommt durch das KAGB und den Kostendruck in der Industrie mehr Bewegung auf. Interessant hierzu ist vielleicht der Artikel aus der Neuen Zürcher Zeitung vom Januar 2013 mit dem Titel: „Das Ende der «irrationalen Profitabilität„. Es geht um das Outsourcing von speziellen Aufgaben an Dienstleister.
Aber auch die gesetzlichen Regelungen des KAGB fordern die Industrie zum Handeln auf. Die strickte Trennung von Aufgaben machen bei den Managementgesellschaften, jetzt Kapitalverwaltungsgesellschaften (kurz KVG), zumindest das Einrichten einer Doppelspitze erforderlich. Auf diesen Thema bin ich bereits mehrfach in meinen Ausführungen zum KAGB eingegangen.
Ich empfehle hierzu folgende meiner Beiträge:
- KAGB – Merkblatt Erlaubnisverfahren für AIF-KVG nach §22 KAGB;
- KAGB – Risikomanagement und Liquiditätsmanagement durch AIF-KVG.
Die organisatorischen Pflichten und die Offenlegung zur Vermeidung von Interessenkonflikten beim Management der Vermögen, erfordern bereits bei Beantragung der Erlaubnis klar definierte Strukturen und Kompetenzrichtlinien.