Quelle: 10/2013 – BAI
Der BAI geht in seinem jüngsten Newsletter – BAI – Newsletter Oktober 2013 – auf diverse Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem KAGB und seinem Umfeld ein.
Insbesondere wird die ausstehende Anpassung der Anlageverordnung angesprochen, da hier die neu aufgelegten Fondstypen noch keine Berücksichtigung finden. Dies kann dazuführen, dass institutionelle Anleger nicht investieren dürfen.
Auch die konzeptionelle Trennung von offenen und geschlossenen Fonds, ein Eckpfeiler des KAGB , scheint nicht konform mit der AIFM zu sein.
Das das Steueranpassungsgesetz, welches vor der Wahl nicht mehr verabschiedet wurde, angesprochen wird, war klar. Weitere Themen sin natürlich die steuerlichen Vergünstigungen. Während die Parteien noch über die Regierungsbildung verhandeln, schärfen die Verbände ihre Messer.
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