Quelle: 06/2013 – BaFin – Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0343
Die BaFin hat am 18. Juni die Übergangsvorschriften nach § 343 ff. des KAGB kommentiert.
Für die existierenden Investmentvermögen und Managementgesellschaften ist die Klarstellung durch die BaFin sehr wichtig. Für manche gelten die Übergangsvorschriften bis 22. Juli 2014, andere wiederum sind in Teilen oder sogar in Gänze direkt von den Regelungen betroffen. Es hängt hier wirklich von einzelnen Details ab.
Außerdem „Hand aufs Herz“, ein Jahr ist schnell vorbei und es gibt einiges zu tun. Z.B. muss im Nachhinein eine Erklärung von den sogenannten semi-professionellen Anlegern eingeholt werden, welche als Nachweis für dessen Qualifikation dienen soll. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dies mit sehr viel Mühe und Ausdauer verbunden sein kann. Kommen diese Erklärungen nicht, hat dies weitreichende Folgen für den Fonds. Er wird dann nämlich anders eingestuft und muss tiefer gehende Angaben machen. Auch die Frage interne oder externe Kapitalverwaltungsgesellschaft muss geklärt werden. Damit man strategisch richtig entscheidet, bedarf es intensiver Beratung.
Dies sind nur einige Punkte, die zu beachten sind. Für mehr Details nutze den Link zur Seite der BaFin: „Häufige Fragen zu den Übergangsvorschriften nach den §§ 343 ff. des KAGB.