LEI – Legal Entity Identifier
Im Juni letzten Jahres hatte ich den Beitrag „WANN KOMMT DAS ERSTE EUROPÄISCHE ZENTRALE VERMÖGENSREGISTER FÜR ALLE ASSETKLASSEN?“ im Bereich „Thesen und Ideen“ eingestellt. Hierin ging es um die Einrichtung eines zentralen internationalen Registers für alle Assetklassen, welche ich aufgrund der weitergehenden Globalisierung für unerlässlich halte. Meine Idee war zwar auf Europa gemünzt, aber wenn mehr möglich sein sollte, warum nicht.
Dieses „internationale“ Register soll einen einfachen und schnellen Abgleich ermöglichen und damit eine eindeutige Identifizierung der Geschäftspartner erlauben.
Im Zuge der zunehmenden Regulierung der Märkte treten nun die staatlichen Organisationen als Innovator am Markt auf und führen die LEI ein. Marktteilnehmer, die bestimmte Markttransaktionen durchführen möchten, müssen diese beantragen, bevor Sie am Markt aktiv werden wollen. Ziel ist es, die Marktteilnehmer eindeutig identifizierbar und damit auch transparenter zu machen. Die LEI ist also nicht das von mir propagierte „internationale“ Register geht aber in diese Richtung.
Die LEI ist eine 20-stellige zufällig generierte Buchstaben und Ziffernfolge unter Anwendung der ISO-Norm 17442. Hinter der Einführung steht das Financial Stability Board (FSB) in Basel. Die FSB ist die Vereinbarung der Regulatoren. Indiziert wurde das LEI-System im Auftrag der G20.
Das Regulatory Oversight Commitee (ROC) beaufsichtigt das System, während die praktische Umsetzung durch die Central Operating Unit (COU) erfolgt. Sie sorgt für einen weltweit einheitlichen Standard und bedient sich hierfür mehrerer nationalen Stellen, den sogenannten Local Operating Units (LOU).
Wo kann ich die LEI beantragen?
Nun, in Deutschland machst Du das bei der WM Datenservice, einem Teilbereich der WM –Gruppe mit Sitz in Frankfurt/ Main. Diese ist auch für die Vergabe der deutschen Wertpapierkennnummer (WKN) und der ISIN für deutsche Emittenten zuständig.
Das LEI-System ist noch im Aufbau, so dass die WM Dataservice Dir einen General Entity Identifier (GEI) zuweist, welche zunächst vorläufig ist und später, so heißt es zumindest auf der Webseite, unverändert in die endgültige LEI überführt werden soll.
Du fragst Dich vielleicht, was hat das alles mit mir zu tun?
Ich beschäftigt mich aktuell mit den Templates der ESMA/ BaFin zur regelmäßigen Berichterstattung von AIFM und AIF. Hier ist mir der Begriff LEI erstmals untergekommen, so dass ich die Recherche hierzu aufgenommen habe. Die LEI wird künftig von der ESMA und damit auch von der BaFin im Zuge von Meldepflichten aus den unterschiedlichsten Gesetzen/ Direktiven verlangt. Als AIFM wirst Du somit zwangsläufig mit dem Thema konfrontiert werden. Bei jedem AIF wird nach der LEI gefragt. Aktuell bietet das Template noch Ersatzlösungen an, meines Erachtens ist dies aber nur eine Frage der Zeit, bis der Druck zur Beantragung der LEI seitens der Aufsicht erhöht wird.
WM Datenservice hat auf ihrer Seite vermerkt, dass in Verbindung mit folgenden Regelungen die LEI zum Einsatz kommen soll.
- Dodd–Frank Act (DFA)
- European Market Infrastructure Regulation(EMIR)
- Alternative Investment Fonds Manager (AIFM)-Direktive
- Capital Requirements Directive IV (CRD IV) und Capital Requirement Regulation (CRR)
- Markets in Financial Instruments Directive II(MiFID II) / Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR)
- Credit Rating Agencies Regulation (CRA3)
Wie beantragt man eine GEI/ LEI?
Hierfür bietet WM Datenservice ein eigenes Portal an, auf dem man sich registrieren und dann die Nummer bestellen kann. Das Ganze ist bereits seit April 2013 möglich. Es hätte mich jetzt noch interessiert, was die Beantragung kostet, aber da bin ich noch nicht fündig geworden.
Mein Fazit
Ich halte ein solches System für gut. Globaler aufgesetzt, könnte man wahrscheinlich alles was so „kreucht“ und „fleucht“ mit einem Unique Identifier versehen. Man würde damit ein international einheitliches System schaffen, welches man lokal noch mit länderspezifischen Inhalten anreichern könnte. Da dies bei der LEI scheinbar nicht vorgesehen ist, halte ich die Umsetzung für zu kurz gegriffen, womit die LEI ein wichtiger Identifikator ist, der sich aber in die lange Liste anderer Insellösungen einreihen wird.
Folgendes Informationsmaterial habe ich für Dich recherchiert:
- Infos zur Registrierung;
- Website: Beantragung der GEI.
Beide Links am 23/01/2017 angepasst!
Da hatte sich im Link zur Regulatory Oversight Commitee (ROC) ein Fehler eingeschlichen. Dieser ist jetzt behoben.