Solvency II – (2) Was wird von einem Manager aus dem Bereich Alternative Assets erwartet?

Heute beschäftige ich mich damit, um was es bei dem Thema Solvency II für den Asset Manager eigentlich geht. Im letzten Beitrag:

hatte ich grob erklärt, warum ein Asset Manager ggf. von Solvency II betroffen sein könnte.

Warum eigentlich die ganze Aufregung?

Hierzu muss ich zunächst etwas ausholen, ohne aber in die Tiefen von Solvency II abrutschen zu wollen. Die Antwort zu der Frage im Titel kann ich vorab auch schon geben:

Daten, Daten und nochmals Daten bis ins Detail, möglichst kurzfristig, regelmäßig oder auch adhoc und bis in die Bilanz der Zielfonds hindurch in höchster Qualität, automatisiert aufbereitet und maschinenlesbar.

Kurz gesagt, wir sprechen hier vom gläsernen Fonds!

Hintergrund

Die Solvency II Verordnung ist eine europäische Richtlinie. Verantwortlich für die Durchführung ist die European Insurance and Occupational Pensions Authority, abgekürzt EIOPA, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Aufsichtsorganen der Mitgliedstaaten, in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgekürzt BaFin. Was Basel II und folgende für die Kreditwirtschaft, ist Solvency für die europäische Versicherungswirtschaft.

„Solvency II – (2) Was wird von einem Manager aus dem Bereich Alternative Assets erwartet?“ weiterlesen

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.2 – NAV

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – NAV (Teil 2)

 >>> Fortsetzung >>>

Wie bereits angekündigt möchte ich mich in diesem Beitrag mit den Rechen-  und Stellgrößen befassen. Später wird dann noch der Buchungsteil ergänzt. Ich komme leider zeitlich nicht dazu. 

Rechengröße

Welche Rechengrößen haben wir in Verbindung mit der NAV-Ermittlung? Direkt benötige ich:

  • Bewertung der einzelnen Investments
    Die Summe aller Bewertungen der einzelnen Assets eines Fonds sind die Grundlage für die Ermittlung des NAV. Es werden nur die noch aktiven Investments berücksichtigt.
  • Liquidität des Fonds
    Sonstige freien Vermögenswerte sind natürlich auch hinzuzurechnen. In der Regel handelt es sich um Einnahmen, die noch nicht an die Investoren ausgeschüttet worden oder aber Mittel, die von den Investoren abgerufen, aber noch nicht weiter investiert wurden. Es sind also in der Regel kurzfristige Mittel. Manchmal werden diese auch als Termingeld zwischengelagert.
  • Leverage Capital
    Sollte der Fonds mit ‚Leverage Capital‘ arbeiten, dann ist dies natürlich abzuziehen, da es das Vermögen schmällert. Leverage Capital wird neben dem Fondskapital der Investoren eingesetzt, um durch die damit verbundenen Effekte die Gesamtrendite zu steigern. Aufsichtsrechtlich bestehen hiergegen aufgrund der damit auch verbundenen nicht unerheblichen Risiken ziemliche Res­sen­ti­ments.  „Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.2 – NAV“ weiterlesen