- Offene inländische Spezial-AIF
- Allgemeine Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF
- Besondere Vorschriften für allgemeine offene inländische Spezial-AIF
- Besondere Vorschriften für Hedgefonds
- Besondere Vorschriften für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen
Der offene Spezial-AIF ist eine weitere mögliche Form des Investmentvermögens (InvV) entsprechend § 1 KAGB. Näheres zum offenen Spezial-AIF ist in den §§ 278 – 284 KAGB geregelt. Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, entsprechen dem bisherigen Spezialfonds nach InvG. Die Regelungen sind im Grund nach identisch, wie die für offene Publikums-AIF:
- gemischte Investmentvermögen nach §§ 218 und 219 KAGB,
- sonstige Investmentvermögen nach §§ 220 bis 224 KAGB,
- Dach-Hedgefonds nach §§ 225 bis 229 KAGB (bisher noch kein Beitrag geplant) und
- Immobilien-Sondervermögen nach §§ 230 bis 260 KAGB (bisher noch kein Beitrag geplant).