AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.2) AIF Report – zu AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU – Identifikation

Managed Fund Organisation

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.2) AIF Report – zu AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU – Identifikation

Heute geht es aufbauend auf den Beitragsteil 3.1 ohne lange Vorworte ansatzlos weiter. Ich finde eine klare Gliederung ist aus dem technischen Dokument so ohne weiteres nicht abzuleiten. Ich habe daher versucht es mit der Gliederungsfunktion von Excel zu strukturieren, um so einen besseren Überblick zu bekommen.

Ich habe folgende Hauptgliederung für mich ausgemacht:

  • Identification of the AIF
    • Fund identification codes
    • Share class identification codes
    • Master feeder structure
    • Identification of prime broker(s) of the AIF
  • Base currency information
  • Jurisdictions of the three main funding sources
  • AIF type
  • Breakdown of investment strategies
  • Principal exposures and most important concentration
    • Main instruments in which the AIF is trading
    • Geographical focus
    • 10 principal exposures of the AIF at the reporting date
    • Five most important portfolio concentrations
    • Typical deal/position size
    • Principal markets in which AIF trades
    • Investor Concentration

Es handelt sich ausgehend von den Überschriften teilweise um Stammdaten des AIF, teils werden aber bereits auch Auswertungen verlangt. Eine logischere Unterteilung wäre hier sicherlich wünschenswert, da für den Endanwender sonst immer schnell der Eindruck entsteht, hier durfte jeder Mal ran und seine Wünsche aufnehmen, aber es war keiner da, der es mal abschließend koordinierte.

Aber vielleicht täuscht mein erster Eindruck auch. Kommen wir zu den Details.

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KAGB – Merkblatt Erlaubnisverfahren für AIF-KVG nach §22 KAGB

Merkblatt der BaFin

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Nach § 20 (1) 1 KAGB – Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb – bedarf der Geschäftsbetrieb einer KVG der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. KVG (§ 17 KAGB – Kapitalverwaltungsgesellschaften) sind Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten. Der Begriff „Kapitalverwaltungsgesellschaften“ umfasst OGAW-KVG und AIF-KVG.

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KAGB in der Praxis – Venture Fonds – unter 100 Mio. EUR – Fall 1

Paragraphen Dschungel
  • Was möchte ich tun?
  • Wie gehe ich vor?
  • Erlaubnisprozess für AIF-KVG gem. § 22 KAGB
    • Pflichtangaben im Erlaubnisantrag
      • Eigenmittel
      • Liste Geschäftsleiter
      • Zuverlässigkeit Geschäftsleiter
      • Fachliche Eignung Geschäftsleiter
      • Bedeutende Beteiligte an AIF-KVG
      • Enge Verbindungen zwischen der AIF-KVG und Dritten
      • Geschäftsplan, Organisationsstruktur und Umsetzung
      • Vergütungspolitik und -praxis
      • Auslagerungsvereinbarungen
      • Anlagenstrategie
      • Master-/ Feederfonds
      • Anlagebedingungen, Satzungen, Gesellschaftsverträge…
      • Angaben zur und Vereinbarungen mit Verwahrstelle
      • Verkaufsprospekte
    • Ausgewählte Punkte zur Erlaubniserteilung
      • Frühester Zeitpunkt für den Beginn der Verwaltung
      • Erlaubnispflicht und Erlaubnisfähigkeit
  • Checkliste
  • Zwischenfazit
  • Stellschrauben

>>> Ich analysiere hier zunächst 1:1 die Inhalte. Fehlinterpretationen sind daher möglich und auch gewünscht. Manche Fehlinterpretationen lösen sich erst in späteren Abschnitten oder in internen und externen Verweisen wieder auf. Obwohl das KAGB auf den ersten Blick strukturiert wirkt, ist es leider sehr schwer lesbar. Insbesondere die vielen internen Verweise, aber auch die Verweise auf EU-Richtlinien, tragen hierzu bei. Als Projektmanager würde ich mir eine schöne Prozessstruktur mit wohl definierten Ein- und Ausstiegspunkten wünschen. <<<

Heute möchte ich mich an mein erstes Beispiel aus der Praxis, hinsichtlich der Auswirkungen des KAGB, wagen.

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