Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.2 – Contribution

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.2 – Contribution 

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Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich diesen Beitragsteil gesplittet. Im Teilbeitrag 3.1 hatte ich ein Rechenbeispiel gebracht und die Grundzüge der Contribution und des Capital Call erläutert. Weiter geht’s.

Rechengröße

In Zusammenhang mit der Contribution möchte ich folgende Rechengrößen anführen:

  • Fondsvolumen,
    welche sich aus der Summe aller einzelnen Commitments der Investoren ergibt und hier die Grundlage für die prozentuale Beteiligung eines Investors am Fonds ist.
  • Fondsanteil in %,
    der dem Anteil eines Investors am Fondsvolumen zu einem bestimmten Stichtag entspricht. Dieser Anteil kann sich über die Laufzeit durchaus verändern.
  • Remaining Commitment (verbleibende Verpflichtung),
    wird ermittelt aus dem Commitment des Investors, abzüglich aller gemäß des Vertrages auf das Commitment anzurechnender Einzahlungen in den Fonds. Die Summierung des Remaining Commitments aller Einzelinvestoren ergibt das Remaining Commitment für den Fonds. Dieses Remaining Commitment ist gleichzeitig der Betrag, der für künftige Contributions verbleibt.
  • Capital Call (Kapitalabruf),
    ist der Betrag, den eine KVG per Call Letter von ihren Investors anfordert. Sofern der Investor außerhalb des vereinbarten Commitments keine weiteren Verpflichtungen übernommen hat, ist das Commitment der Höchstbetrag aller Capital Calls. Ob die Beträge investiert werden oder als Fees verwendet werden, sollte normalerweise im Call Letter angeführt werden. 

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