§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 2)

Paragraphen Dschungel

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum  und weitere Informationen (Teil 2)

Weiter geht es mit Teil 2 zum Thema EuSEF.

Was muss man beachten, wenn man einen EuSEF auflegen möchte?

Kernmerkmal

Ein wesentliches Merkmal des EuSEF ist, dass zusätzlich zur Generierung von finanziellem Gewinn für die Anleger insbesondere die Erzielung positiver sozialer Wirkungen im Vordergrund steht.

Durch die Schaffung von geeigneten Bewertungskriterien zur Messung der positiven sozialen Wirkungen soll der EuSEF die Erfüllung dieses Anspruches an die Anleger transportieren. 

Das verwaltete Volumen darf nicht über 500 Mio. EUR hinausgehen, Leverage Kapital darf grundsätzlich nicht eingesetzt werden. 

Verwaltung

Wie in § 17 KAGB – Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) kann ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden. Der Verwalter muss eine juristische Person sein.

Bei interner Verwaltung ist der Verwalter dann der Fonds selbst. In diesem Fall darf der Verwalter keine weiteren Fonds verwalten. Ich denke hier herrscht hinsichtlich der Strukturierung weitgehende Deckungsgleichheit mit den Bestimmungen des KAGB für in- und externe KVG.

Der Fonds sollte seinen Sitz innerhalb der EU haben. Es ist ihm gestattet auch während der Laufzeit zusätzliches Kapital einzuwerben. Damit wäre er dann kein geschlossener Fonds im Sinne von Investmentvermögen im Bereich der Alternativen Assets.

Die Zulassung als EuSEF gilt europaweit, um innerhalb der EU einen einheitlichen Qualitätsstandard durchzusetzen. 

Organisation, Risiko & Liquiditätsmanagement

„§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 2)“ weiterlesen

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 1)

Paragraphen Dschungel

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum  und weitere Informationen (Teil 1)

Derzeit beschäftige ich mich sehr intensiv im Fund-of-Funds Bereich mit der Abbildung von Geschäftsprozessen auch unter Einsatz von Workflow Tools unter der Maßgabe regulatorischer  Anforderungen.

Durch einen eifrigen Leser meines Blogs bin ich jetzt auf den Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum aufmerksam gemacht worden. Wir hatten auch schon einen, wie ich denke für beide Seiten, recht informativen Erfahrungsaustausch.

Ich habe in meiner Beratungspraxis schon Family Offices kennen gelernt, die sich am Rande auch mit Mikrokrediten oder sozialem Wohnungsbau in Afrika beschäftigten. Den § 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) hatte ich zwar wahrgenommen, insbesondere dadurch, dass er auch in § 2 KAGB – Ausnahmebestimmungen explizit aufgeführt wurde, aber ehrlich gesagt nicht weiter auf dem Radar. Wahrscheinlich ging es Dir bisher auch so.

Das ändert sich jetzt, zumindest für mich!

Da die Auseinandersetzung mit der Thematik mehr Raum benötigt, als ich üblicherweise in einem Beitrag unterbringen möchte, habe ich den Beitrag gesplittet. 

Was ist der EuSEF?

„§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 1)“ weiterlesen