ESRB – European Systemic Risk Board
Zurück aus meinem Urlaub am Lago die Bolsena (Latium, Italien), möchte ich mich mit diesem Kurzbeitrag langsam wieder in den Berufsalltag einarbeiten. In den Beiträge über die Direktive 2011/61/ EU und die ESMA wurde des öfteren die Zusammenarbeit der ESMA mit dem ESRB erwähnt.
Der ESRB ist Bestandteil eines Systems, welches die Europäische Union nach der Finanzkrise implementiert hat. Zu dem System mit dem Namen: European System of Financial Supervision ( ESFS), zu Deutsch: Europäisches Finanzaufsichtssystem, gehören:
- die European Banking Authority (EBA), zu Deutsch: Europäische Bankaufsichtsbehörde
- die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA), zu Deutsch: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
- die European Supervisory Authorities (ESA), zu Deutsch: Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden
- das European Systemic Risk Board (ESRB), zu Deutsch: Europäischer Ausschuss für Systemrisiken
- die zuständigen (Aufsichts-)Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten, die in Verbindung mit dem Rechtsakt zur Einrichtung der drei Europäischen Aufsichtsbehörden stehen. Für Deutschland also auch die BaFin.
Die wichtigsten Artikel in der AIFMD, in welcher der ESRB erwähnt wird, sind:
- Artikel 47 (3) und (7) AIFMD – Befugnisse und Zuständigkeiten der ESMA,
- Artikel 50 (1) AIFMD – Verpflichtung zur Zusammenarbeit – und
- Artikel 53 (1) AIFMD – Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Die konkreten Aufgaben des ESRB sind direkt auf dessen Homepage gelistet: Auftrag, Ziele und Aufgaben.
Damit möchte ich es mit dem Erläuterungen zum ESRB auch fast schon bewenden lassen.
Interessant könnten für die Riskmanager eines AIFM die Veröffentlichungen, wie z.B. ESRB Risk Dashboard, issue 7, sein, dessen Informationen man für die Risikobewertung nutzen könnte.