Quelle: 06/2013 – BaFin – Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0001
Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Website einen Artikel mit dem Titel: „Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des Investmentvermögens„. Sie geht insbesondere auf das Investmentvermögen ein, welches in § 1 KAGB – Begriffsbestimmungen – definiert wird und schon für reichlich Verwirrung in der Branche gesorgt hat.