AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (1) Überblick
Die Idee zu dem heutigen Beitrag aus der – noch nicht alltäglichen – Berufspraxis kam mir bereits vor Ostern. Sie war auch Auslöser der vorhergehenden Beiträge rund um die AIFM-Direktive 2011/61. Ich wollte zunächst erstmal die Basis für diesen Beitrag legen und war daher zu einer größeren Schleife gezwungen.
Die meisten der künftigen KVGen – unter der Rechtsbezeichnung gibt es wohl derzeit nur wenige Fondsmanager – sind aktuell wohl dabei, die nach und nach ans Licht kommenden Anforderungen der Aufsichtsbehörde umzusetzen.
Hat man dann irgendwann einmal die Erlaubnis, dann wird man sich keinesfalls zurücklehnen können, denn dann geht es los mit den wiederkehrenden Berichtspflichten.
Bei der BaFin hab ich noch nichts zu dem Thema gefunden, daher habe ich direkt mal beim „Chef“ vorbei geschaut, der ESMA und siehe da, es gibt bereits ein Excel Template, welches die aktuellen Berichtsanforderungen enthält. Mit wenig Kenntnissen in Englisch hast Du jetzt schon verloren. Aber keine Angst, es ist nicht so schwierig wie es aussieht, und Englisch gehört nun mal zum Geschäft.
Ich versuche im folgenden zu interpretieren, was gewünscht wird. Sollten Dir Ungereimtheiten auffallen, dann schreibe bitte einen Kommentar. Andere Leser des Blogs haben das auch schon gemacht und sind meines Wissens „weder vom Hund gebissen, noch vom Blitz“ getroffen worden.
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