FinDAGKostV – Gebührenverordnung der BaFin
Ich habe mich im Blog schon etwas länger nicht mehr sehr intensiv mit dem KAGB auseinandergesetzt. Zeit also mal nachzuschauen, was die BaFin aktuell so publiziert.
Es ist eine Neuveröffentlichung der Gebühren nach der FinDAGKostV, die mir direkt ins Auge fiel. Eigentlich bin ich nicht so neugierig, da mich aber doch brennend interessiert, was eine KVG zusätzlich noch so für diverse Aktionen an die BaFin abführen darf, nachdem sie zuvor schon die privaten Berater und Beratungsgesellschaften beglücken durfte, widme ich mich diesem Themas.
Natürlich ist dies ein weiterer Baustein in der Debatte über die durch das KAGB initierte Kostenexplosion in der Fondsbranche. Meine Quelle ist die Website der BaFin mit dem Beitrag: Gebührenverzeichnis zu § 2 (1) FinDAGKostV (in der ab 01.01.2014 gültigen Fassung).