Bewerter von Immobilenfonds – Artikel in Immobilenzeitung

Immobilien Zeitung brachte am 19. September einen Artikel von Monika Leykam unter dem Titel:

GUTACHTER-BESTELLUNG NACH KAGB – Einen, zwei oder drei? Sie haben die Bewerter-Wahl!

Hierin geht man davon aus, dass die Aufwendung für die Bewertungen bei den Immobilienfonds in 2013 gegenüber dem Vorjahr um 13 Mio. EUR auf 35 Mio. EUR steigen werden. Die Umsatzprognose für die involvierten Bewerter steht für die Folgejahre auf grün.

Der Artikel geht auch näher auf die Bewertungsfrequenz und die Bewerterszene ein. Wieviel Bewerter sind nötig? Näheres kannst Du bitte direkt dem Artikel entnehmen.

AIF – offene Spezial-AIF

Der offene Spezial-AIF ist eine weitere mögliche Form des Investmentvermögens (InvV) entsprechend § 1 KAGB. Näheres zum offenen Spezial-AIF ist in den §§ 278 – 284 KAGB geregelt. Offene Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, entsprechen dem bisherigen Spezialfonds nach InvG. Die Regelungen sind im Grund nach identisch, wie die für offene Publikums-AIF:

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AIF – geschlossene Spezial-AIF

Der geschlossene Spezial-AIF ist eine weitere mögliche Form des Investmentvermögens entsprechend § 1 KAGB. Näheres zum geschlossenen Spezial-AIF ist in den §§ 285 – 292 KAGB geregelt.

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Bewertung von Unternehmensinvestments im Private-Equity-Business (Teil 2)

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  • Methoden für die laufende Bewertung  im Private-Equity-Business
    • Bewertung gelisteter Vermögenswerte
    • Bewertung ungelisteter Vermögenswerte
      • Bewertung zur letzten Finanzierungsrunde/ -transaktion
      • Bewertung mit marktwertbasierten Multiplikatoren
        • Vergleichstransaktionen
        • Vergleichszahlen
      • Bewertung nach Ertragswert
        • Discounted-Cash-Flow (DCF)
    • Venture-Capital-Methode
    • Bemerkungen zu den Bewertungsmethoden

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Welche Methoden kann man nun für die laufende Bewertung nutzen?

Im 1. Teil des Artikels bin ich bereits darauf eingegangen, dass ich im Beitrag  auf die laufende Bewertung eines Finanzierungsinstruments, Investments bzw. Unternehmens eingehe. Gegenstand sind daher nicht die Einstandsbewertung (Entry-Valuation) oder die Exit-Bewertung (Exit-Valuation), sondern die aktuelle Bewertung zum Stichtag.

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Bewertung von Unternehmensinvestments im Private-Equity-Business (Teil 1)

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  • Fair Value
  • Wie bewertet man eigentlich?
  • Das Prinzip der Bewertung
  • Vorgehensweise

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Fair Value

Fair Market Value (FMV) bzw. Fair Value (FV) das ist der zentrale Begriff, um den sich die Bewertung im angelsächsischen Raum dreht. Der Fair Value wird neben der Bewertung zu Anschaffungskosten nach HGB (at cost) eigentlich auch in deutschen Investmentgesellschaften schon seit fast 20 Jahren durchgehend verwendet.

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Der Bewertungsprozess – Teil 2 – (Private-Equity) nach EU-Verordnung 231/2013 und KAGB

Bewertung im Segment Private Equity nach EU-Verordnung 231/2013

Teil 1

  • Wann beginnt die Bewertung?
  • Wie ist die Entry-Bewertung zu dokumentieren?
  • Welche Grundsätze sind bei der Bewertung zu beachten?

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Teil 2

Zur besseren Lesbarkeit habe ich mich entschlossen den Beitrag in mehrere Teile zu splitten. In diesem Teil 2 gehe ich auf die Punkte:

  • Was ist eine angemessene Bewertung?
  • Was ist die Bewertungsgröße für ein Investmentvermögen?
  • In welcher Frequenz soll die Bewertung erfolgen?
  • Welchem Zweck dient die Bewertung?
  • Welcher Haftung unterliegt die KVG bzw. ihr Management bei fehlerhaften Bewertungen? (s. Teil 3)

 ein. Ich arbeite mich also weiter durch die Verordnung (EU) Nr. 231/2013.

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Der Bewertungsprozess – Teil 1 – (Private-Equity) nach EU-Verordnung 231/2013 und KAGB

Bewertung im Segment Private Equity nach EU-Verordnung 231/2013

  • Wann beginnt die Bewertung?
  • Wie ist die Entry-Bewertung zu dokumentieren?
  • Welche Grundsätze sind bei der Bewertung zu beachten?

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In einem der vorhergehenden Beiträge  hatte ich mich u.a. auch mit der Bewertung der unterschiedlichen Investmentvermögen befasst. Das KAGB selber ist nicht sehr konkret und besticht eher durch die ständigen Verweise mit seiner Unübersichtlichkeit, als mit konkreten Fakten. Da jetzt fertig, möchte ich mich heute mit dem Thema Bewertung in der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 befassen, auf die immer wieder im Gesetz verwiesen wird. Eins vorweg, hier scheint langsam mehr Substanz ins Spiel zukommen.

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KAGB – Dschungel-Guide für AIFM

KAGB – Dschungel-Guide für AIFM 

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Dieser Beitrag soll Dir zeigen, wie man aus meiner Sicht im KAGB am schnellsten zu den ersten relevanten Informationen kommt.

Das KAGB regelt nicht das Investmentvermögen (Fonds), sondern dessen Manager. Es ist ein Mix aus bereits bestehenden Regelungen und neuen Vorschriften und Begriffsdefinitionen.

Bevor Du startest fände ich es hilfreich zu wissen, in welche Kategorie Du Deinen Fonds einstufen würdest. D.h. Dir sollte, wenn Du einen Fonds auflegen möchtest oder diesen schon verwaltest, klar sein, ob es sich um einen offenen oder geschlossenen Fonds handelt, wie sich der Kreis der (potenziellen) Investoren zusammensetzt und in welche Assetklasse der Fonds investiert/ investieren soll. Aber nicht nur Managementgesellschaften von neu aufzulegenden Fonds sind betroffen, sondern auch alle bestehenden. Diese bestehenden Managementgesellschaften die künftig Kapitalverwaltungsgesellschaft genannt werden und ihre Manager, haben ab dem 22. Juli 2013 ungefähr ein Jahr lang Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen.

tag cloud KAGB

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Dies vorweg genommen, kannst Du direkt mit § 1 KAGB – Begriffsbestimmungen – starten.

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KAGB – offenes AIF-Publikumsvermögen

Paragraphen Dschungel

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Der offene Publikums-AIF ist eine mögliche Form des Investmentvermögens entsprechend § 1 KAGB. Näheres zum offenen Publikums-AIF ist in den § 214 – 216 KAGB geregelt.

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KAGB – Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter (ohne Immobilien)

Bewertung, Bewertungsverfahren und Bewerter

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Das Immobilieninvestmentvermögen wird in einem gesonderten Beitrag behandelt.

Die Rolle des Bewerters wird im KAGB explizit herausgestellt. Da auf die einzelnen Paragraphen die sich mit der Bewertung befassen mehrfach im Gesetz verwiesen wird, habe ich mich entschlossen hierzu einen separaten Beitrag einzustellen.

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