Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin

Workflow Deal Flow Management - Vorselektierung

Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin

In der letzten Zeit hatte ich über das zentral von der ESMA gesteuerte aber über die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden einzureichende AIFM und AIF-Reporting geschrieben. Ich bin auch noch nicht fertig mit dem Thema und muss mich noch durch das mir nicht so geläufige Hedging-Thema quälen.

Ich hab mir daher gedacht ich schau mal, was es so Neues bei der BaFin gibt und ich bin auch direkt fündig geworden.

KAGB – Technische Umsetzung der Meldepflichten so lautet eine aktuelle Webseite der BaFin.

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.2) AIFM Report

Managed Fund Organisation

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.2) AIFM Report

Die ersten 3 Bereiche des Reporting Templates für AIFM hatte ich im Beitrag: AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report abgehandelt.

Jetzt kommen wir zum Datenteil, denn ich unter die selbst entworfene  Bezeichnung  ‚Values‘ gestellt habe.

Values

Unter dem Bereiche findest Du:

  • Five principal markets in which it trades on behalf of the AIFs it manages,
  • Five principal instruments in which it trades on behalf of the AIFs it manages und
  • Values of assets under management for all AIFs managed, calculated as set out in Article 2

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report

In Teil 1 der Beitragsreihe:

AIFM – REPORTING AN ESMA ÜBER BAFIN – (1) ÜBERBLICK

habe ich einen Überblick über das Reporting eines AIFM an die nationale(n) Aufsichtsbehörde(n) gegeben. Heute möchte ich mich dem Teil der Berichterstattung widmen, bei der es  um die Übermittlung von Informationen konkret zum AIFM, also dem Manager eines Investmentvermögens – in Deutschland Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) genannt – geht.

Es ist ein Beitrag der sich mit dem technischen Dokument, einem XML-File, beschäftigt, welches aber durch die eingearbeiteten Klassifizierungen und Ausprägungen auch für den Kaufmann, der sich mit der Organisation der Daten in seinem Unternehmen beschäftigen muss, sehr interessant sein könnte.

Der Vorteil ist, dass man durch die klare Strukturierung des Dokuments sehr schnell Erkenntnisse für sein eigenes Projekt gewinnen kann.

131028_ausrufezeichenAber bitte komm jetzt nicht auf die Idee, diese Angaben 1:1 und unreflektiert für die eigene Softwarelösung umzusetzen. Ich sage das, weil ich derlei Dinge schon sehr oft in der Branche beobachtet habe. In aller Regel führte dieser Ansatz in die Sackgasse.

Man kann sich sehr gute Anregungen holen und diese eventuell auch zur Optimierung einsetzen. Die Schnittstelle selbst lagert man aber besser aus und separiert die Aufbereitung besser auch, um bei sicherlich eintretenden Änderungen, diese flexibel umsetzen kann.

Aus meiner Sicht ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund der aktuellen und der zu erwartenden Anforderungen auf eine Data-Warehaus-Lösung angewiesen.

Doch nun kehren wir zurück zum Dokument.  Wir haben 4 Bereiche:

  1. AIFM – Header file
  2. AIFM – Header section
  3. AIFM – Identifiers
  4. Values
    1. Five principal markets in which it trades on behalf of the AIFs it manages
    2. Five principal instruments in which it trades on behalf of the AIFs it manages
    3. Values of assets under management for all AIFs managed, calculated as set out in Article 2

Die Zusammenfassung der Angaben unter Punkt 4 habe ich vorgenommen, sie ist so aus dem Dokument selbst nicht ersichtlich.

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (1) Überblick

Paragraphen Dschungel

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (1) Überblick

Die Idee zu dem heutigen Beitrag aus der – noch  nicht alltäglichen – Berufspraxis kam mir bereits vor Ostern. Sie war auch Auslöser der vorhergehenden Beiträge rund um die AIFM-Direktive 2011/61. Ich wollte zunächst erstmal die Basis für diesen Beitrag legen und war daher zu einer größeren Schleife gezwungen.

Die meisten der künftigen KVGen – unter der Rechtsbezeichnung gibt es wohl derzeit nur wenige Fondsmanager – sind aktuell wohl dabei, die nach und nach ans Licht kommenden Anforderungen der Aufsichtsbehörde umzusetzen.

Hat man dann irgendwann einmal die Erlaubnis, dann wird man sich keinesfalls zurücklehnen können, denn dann geht es los mit den wiederkehrenden Berichtspflichten.

Bei der BaFin hab ich noch nichts zu dem Thema gefunden, daher habe ich direkt mal beim „Chef“ vorbei geschaut, der ESMA und siehe da, es gibt bereits ein Excel Template, welches die aktuellen Berichtsanforderungen enthält. Mit wenig Kenntnissen in Englisch hast Du jetzt schon verloren. Aber keine Angst, es ist nicht so schwierig wie es aussieht, und Englisch gehört nun mal zum Geschäft.

Ich versuche im folgenden zu interpretieren, was gewünscht wird. Sollten Dir Ungereimtheiten auffallen, dann schreibe bitte einen Kommentar. Andere Leser des Blogs haben das auch schon gemacht und sind meines Wissens „weder vom Hund gebissen, noch vom Blitz“ getroffen worden.

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