Quelle: 06/2013 – BaFin – Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0343
Die BaFin hat am 18. Juni die Übergangsvorschriften nach § 343 ff. des KAGB kommentiert.
„KAGB – BaFin kommentiert Übergangsvorschriften nach den §§ 343 ff.“ weiterlesen
JoDeCon – Jörn Densing Consulting
Themenschwerpunkt: Alternative Assets – Einblicke in Prozesse, Softwarelösungen, regulatorische Anforderungen etc.
Quelle: 06/2013 – BaFin – Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0343
Die BaFin hat am 18. Juni die Übergangsvorschriften nach § 343 ff. des KAGB kommentiert.
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