Regulierungs- und Berichtsflut – Wer soll das alles lesen und verstehen?

Regulierungs- und Berichtsflut – Wer soll das alles lesen und verstehen?

Berichte müssen verarbeitet werden. Daher ist nicht nur der Erzeuger des Berichts gefragt, sondern auch der Empfänger. Brauchen wir nicht auch eine Kennziffer für die nachhaltige Qualifikation des Anlegers?

In den letzten beiden Jahren hatte ich mich eingehender mit dem KAGB und anderen Gesetzen und Verordnungen Rund um das Thema Alternativen Assets beschäftigt. Die Finanzdienstleistungsindustrie wird geradezu von einer Welle von neuen Gesetzen oder deren Anpassung überrollt.

Es gilt genau zu eruieren inwiefern ich als Finanzdienstleister von dem Gesetz möglicherweise betroffen bin. Leider ist dies auf den ersten Blick gar nicht so einfach erkennbar. Durch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen kann sich aus einem Regelwerk sehr schnell eine indirekte Verpflichtung ergeben. Fataler Weise ist oftmals gar nicht klar, welches Gesetz konkret anzuwenden ist und welches das andere gerade mal aushebelt.

Viele Initiativen geschehen unter dem Deckmantel der Finanzkrise. Es ist eben gerade en vogue, mit erhobenen Finger auf die Finanzhaie zu zeigen. Willkommen ist der damit für die legitimierten Institutionen verbundene Nebeneffekt, sich hier über Jahre hinweg eine Daseinsberechtigung zu verschaffen.

Ja, ich arbeite auch als freiberuflicher Berater und profitiere natürlich auch von solchen Ausschweifungen. Warum also dann dieser Beitrag?

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Beratungspraxis – Strukturierter Ablauf von Telefoninterviews zum Thema Software Evaluation für Alternative Asset Manager

Beratungspraxis – Strukturierter Ablauf von Telefoninterviews  zum Thema Software Evaluation für Alternative Asset Manager

In der letzten Zeit hatte ich keine neuen Beiträge mehr in den Blog eingestellt. Es ist zeitlich einfach nicht machbar die regelmäßige Bereitstellung von Artikeln aufrechtzuerhalten. Die weiterhin sehr stabilen Zugriffszahlen auf den Blog belegen aber meine Ansicht, dass der überwiegende Teil meiner Beiträge an Aktualität nicht verloren hat.

Heute möchte ich aus der Beratungspraxis plaudern und schildern, was meine Kunden bei der Suche nach neuen Softwarelösungen so beschäftigt. Mit dem Thema habe ich mich schon mehrfach im Blog auseinandergesetzt. Basierend auf meiner früheren Tätigkeit (Business Consultant, Analyst und Investment Manager) erhalte ich regelmäßig Anfragen zum Einsatz von Softwaretools zur Verwaltung von alternativen Assets. Die telefonische Beratungen mit Kunden aus aller Welt wickle ich über einen internationalen Dienstleister kostenpflichtig ab.

Solche Telefoninterviews erfolgen meist in englischer Sprache. Zielsetzung ist es in kurzer Zeit sehr komprimiert Informationen zu einem Thema abzufragen. Hierzu bedient man sich üblicherweise mehrerer Quellen und baut die Ergebnisse der Interviews dann in seine eigenen Überlegungen ein.

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Alles Gute in 2015!

JoDePhone

Alles Gute in 2015!

Ich lebe noch und möchte allen meinen Lesern, wenn auch etwas spät, alles Gute für 2015 wünschen.

Im November hatte ich bereits angekündigt, dass ich meine Veröffentlichungen etwas einschränken muss. Dies viel dann doch noch intensiver aus, als ursprünglich erwartet. Nicht optimal verlaufende Updateprozesse auf meinen Computersystemen und mehr und mehr zunehmende Attacken auf meinen Blog haben mich voll in Anspruch genommen. Chinesen, Ukrainer, Russen und in letzter Zeit verstärkt Italiener lieben meinen Blog so, dass sie kaum von ihm lassen können 😉 Da blieb wenig Zeit für neue Ideen und Artikel.

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2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

Für EU-AIFM, die nicht EU-AIF verwalten sieht die AIFMD spezifische Vorschriften vor.  In meinen Beitrag zu Artikel 33 ging es noch um die Verwaltung von EU-AIF in anderen Mitgliedstatten. Jetzt spannen wir den Bogen noch weiter und beziehen die ‚exterritorialen‘ AIF mit ein.

Ich starte mit dem bereits bekannten Schema, bevor ich mehr ins Detail gehe.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Verwaltung
Region
Nicht-EU-AIF
Beteiligte
EU-AIFM
Nicht-EU-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)/
Aufsichtsbehörde Herkunftsmitgliedstaat (HKMS)
BaFin
ESMA

Kombinationen, die durch den Artikel 34 abgedeckt werden soll

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Aktuell werden die Links in älteren Beiträgen überarbeitet

Dadurch das ich zeitlich etwas eingeschränkt bin konzentriere ich mich aktuell mehr auf die Wartung des Blogs.

Die Erstellung neuer Beiträge ist oft mit sehr viel Recherche Arbeit verbunden, zu der ich momentan leider nur sporadisch komme. Da sich aber z.B. Links zu externen Seiten schnell mal ändern können, nutze ich die Zeit für eine turnusmäßige Prüfung der bestehenden rund 200 Beiträge.

In Konsequenz bedeutet dies für Dich, dass weniger häufig neue Beiträge erscheinen werden, dafür aber Links aus alten Beiträgen heraus wieder funktionieren sollten. Da die Themengebiete, welche ich anspreche keinen so schnellen Verfalldatum unterliegen, wirst Du sicherlich auch in den vorhandenen Beiträgen nützliche Informationen finden.

Im Hintergrund werde ich mein Arsenal an neuen Beiträgen für 2015 versuchen aufzubauen.

Viele Grüße

Jörn

Business Analyse oder doch besser Business Consulting?

Business Analyse oder doch besser Business Consulting?

Mein über die Jahre gewonnener Eindruck ist, dass die Fondsverwalter in der Private Equity Industrie ihre Auswahlprozess für neue Softwarelösungen mehr und mehr professionalisiert haben. Dieser Trend wird sich durch die von mir erwartete Konsolidierung – aktuell zunehmend getrieben durch die staatliche Regulierung – weiter verstärken.

Was hat sich nun verbessert?

Der ganze Ablauf ist strukturierter geworden. Die vorgeschaltete konkretisierte Anforderungsanalyse ist fester Bestandteil des Prozesses geworden. Auch der Fokus auf dem die Anforderungen basieren wird viel weiter gefasst, um so eine strategisch vernünftige und langfristig verfügbare Lösung implementieren zu können. Für die Analyse lässt man sich mehr Zeit, so dass den potentiellen Anbietern die Chance geboten wird, sich einen fundierten Einblick über die gewünschten Anforderungen verschaffen zu können. Damit lassen sich auf Seiten der Anbieter, die Angebote viel besser präzessieren.

Wo besteht noch Verbesserungspotential bei der Voranalyse?

„Neuanschaffung einer Softwarelösung ist Sache der IT! Wenn wir sie schon in die Beschaffung einbinden müssen, dann sollen sie gefälligst auch die Anforderungen festlegen.“

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KAGB – Wie sollen die Inhalte von Jahresberichten, Zwischen- und Spezialberichten inhaltlich gegliedert sein (Teil 3)? Frage die KARBV.

Paragraphen Dschungel

KARBV – Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (Teil 3) – Sonstige Berichte.

Rund um das Thema KAGB und seine ergänzenden Verordnungen geht es ganz schnell, dass aus einem Beitrag gleich mehrere Teilbeiträge entstehen, weil das Thema wiedermal so ausschweifend wird, dass die Behandlung in einem geschlossenen Beitrag den Rahmen sprengen würde.

Es ist nicht einfach elektronisch publizierte Inhalte für alle Bildschirmgrößen und Browserversionen leserfreundliche zu halten.

Zwei Beitragsteile gab es schon:

Jetzt im dritten Teil geht es um die sonstigen Berichte, die da wären:

  • Halbjahresbericht,
  • Zwischenbericht,
  • Abwicklungsbericht sowie
  • Auflösungsbericht.

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2011/61 – Artikel 33 – Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten

2011/61 – Artikel 33 – Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten

In den Artikeln 31 und 32 der AIFM Direktive 2011/61 ging es um den Vertrieb von Anteilen im Herkunftsland und in anderen Mitgliedstaaten. Der Artikel 33, den ich heute besprechen möchte, befasst sich mit der Verwaltung.

Ich hatte im Beitrag zu Artikel 31 ein Schema konzipiert, das ich weiter nutzen möchte. Es sollte Dir auch den Vergleich mit den anderen Artikeln erleichtern.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Verwaltung
Erstanzeige
Änderungsanzeige
Region
Andere Mitgliedsstaaten
Beteiligte
EU-AIFM
EU-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)/
Aufsichtsbehörde Herkunftsmitgliedstaat (HKMS)
BaFin
Aufsichtsbehörde Aufnahmemitgliedstaat (AMS)
ESMA

 

Kombinationen, die durch den Artikel 33 abgedeckt werden soll

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Abstrakte Anforderungsanalyse als Methodik der Business Analyse

post it - call JoDeCon

Abstrakte Anforderungsanalyse als Methodik der Business Analyse

Mir war es heute mal gar nicht nach KAGB, AIFMD und irgendwelchen Key figures. Heute möchte ich mich einem Thema aus der täglichen Praxis der Business Analyse widmen.

Ein wichtiger Aufgabenteil bei der Analyse von Anforderungen für die mögliche IT-technische Umsetzung ist es, die von den Fachabteilungen mehr oder weniger freiwillig bereitgestellten Informationen in eine für den Informatiker verständlich Form zu bringen. Es sind nicht immer neue Systeme, die es einzuführen gilt, oftmals sind es auch „nur“ Anpassungen die anstehen.

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Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin

Workflow Deal Flow Management - Vorselektierung

Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin

In der letzten Zeit hatte ich über das zentral von der ESMA gesteuerte aber über die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden einzureichende AIFM und AIF-Reporting geschrieben. Ich bin auch noch nicht fertig mit dem Thema und muss mich noch durch das mir nicht so geläufige Hedging-Thema quälen.

Ich hab mir daher gedacht ich schau mal, was es so Neues bei der BaFin gibt und ich bin auch direkt fündig geworden.

KAGB – Technische Umsetzung der Meldepflichten so lautet eine aktuelle Webseite der BaFin.

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