2011/61 Vertrieb und Verwaltung von EU-AIF durch EU-AIFM in der Union und spezifische Bestimmungen in Bezug auf Drittländer
Dieser Vorschaltartikel erfolgt in Anschluss an den Beitrag:
ESMA – European Securities and Markets Authority (Allgemein)
und wird zusammen mit dem in einer Woche erscheinenden Beitrag:
2011/61 – Artikel 31 – Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM,
zwischen dem 2. Teilbeitrag über die ESMA:
ESMA – European Securities and Markets Authority (Regelungen)
platziert.
Mir wurde bei der Analyse der Direktive 2011/61 schnell klar, dass das Thema Verwaltung und Vertrieb der wesentliche Bestandteil der Direktive, also das Hauptgericht im Menü, ist. Reguliert werden die Verwaltung und den Vertrieb von AIF durch AIFM im nationalen, EU und internationalen Umfeld.
Einbeziehen möchte ich: