AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.1) AIF Report – Header

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (3.1) AIF Report – Header

Den Berichtsteil des Reporting Templates für die Angaben zum AIFM habe ich in den 2 Teilbeiträgen:

analysiert. Jetzt wird es Zeit sich an den Teil für den AIF zu wagen.

Die Reportinganforderungen sind im Übrigen auch in der Anlage zum KAGB formuliert Sie basieren auf einem Template der ESMA. Diese ist bekanntlich für die Präzessierung und die Konsequente Harmonisierung von technischen Regulierungsstandards zuständig.

Für den AIF Reportteil konnte ich folgende Hauptgliederungspunkte identifizieren:

  1. AIF – Header file
  2. AIF – Header Section
  3. AIF – Article 24(1) of Directive 2011/61/EU
  4. AIF – Article 24(2) of Directive 2011/61/EU
  5. AIF – Article 24(2) and 24(4) of Directive 2011/61/EU

Beim AIFM hatten wir die Gliederungspunkte:

  1. AIFM – Header file
  2. AIFM – Header section
  3. AIFM – Identifiers
  4. Values

Die ersten beiden Bezeichnungen sind damit identisch. Hiermit möchte ich mich auch als erstes beschäftigen

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LEI – Legal Entity Identifier

Blickwinkel: Sicht des Portfoliounternehmens

LEI – Legal Entity Identifier

Im Juni letzten Jahres hatte ich den Beitrag „WANN KOMMT DAS ERSTE EUROPÄISCHE ZENTRALE VERMÖGENSREGISTER FÜR ALLE ASSETKLASSEN?“ im Bereich „Thesen und Ideen“ eingestellt. Hierin ging es um die Einrichtung eines zentralen internationalen Registers für alle Assetklassen, welche ich aufgrund der weitergehenden Globalisierung für unerlässlich halte. Meine Idee war zwar auf Europa gemünzt, aber wenn mehr möglich sein sollte, warum nicht.

Dieses „internationale“ Register soll einen einfachen und schnellen Abgleich ermöglichen und damit eine eindeutige Identifizierung der Geschäftspartner erlauben.

Im Zuge der zunehmenden Regulierung der Märkte treten nun die staatlichen Organisationen als Innovator am Markt auf und führen die LEI ein. Marktteilnehmer, die bestimmte Markttransaktionen durchführen möchten, müssen diese  beantragen, bevor Sie am Markt aktiv werden wollen. Ziel ist es, die Marktteilnehmer eindeutig identifizierbar und damit auch transparenter zu machen. Die LEI ist also nicht das von mir propagierte „internationale“ Register geht aber in diese Richtung.

Die LEI ist eine 20-stellige zufällig generierte Buchstaben und Ziffernfolge unter Anwendung der ISO-Norm 17442. Hinter der Einführung steht das Financial Stability Board (FSB) in Basel. Die FSB ist die Vereinbarung der Regulatoren. Indiziert wurde das LEI-System im Auftrag der G20.

Das Regulatory Oversight Commitee (ROC) beaufsichtigt das System, während die praktische Umsetzung durch die Central Operating Unit (COU) erfolgt. Sie sorgt für einen weltweit einheitlichen Standard und bedient sich hierfür mehrerer nationalen Stellen, den sogenannten Local Operating Units (LOU).

Wo kann ich die LEI beantragen?

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.2) AIFM Report

Managed Fund Organisation

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.2) AIFM Report

Die ersten 3 Bereiche des Reporting Templates für AIFM hatte ich im Beitrag: AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report abgehandelt.

Jetzt kommen wir zum Datenteil, denn ich unter die selbst entworfene  Bezeichnung  ‚Values‘ gestellt habe.

Values

Unter dem Bereiche findest Du:

  • Five principal markets in which it trades on behalf of the AIFs it manages,
  • Five principal instruments in which it trades on behalf of the AIFs it manages und
  • Values of assets under management for all AIFs managed, calculated as set out in Article 2

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AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report

AIFM – Reporting an ESMA über BaFin – (2.1) AIFM Report

In Teil 1 der Beitragsreihe:

AIFM – REPORTING AN ESMA ÜBER BAFIN – (1) ÜBERBLICK

habe ich einen Überblick über das Reporting eines AIFM an die nationale(n) Aufsichtsbehörde(n) gegeben. Heute möchte ich mich dem Teil der Berichterstattung widmen, bei der es  um die Übermittlung von Informationen konkret zum AIFM, also dem Manager eines Investmentvermögens – in Deutschland Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) genannt – geht.

Es ist ein Beitrag der sich mit dem technischen Dokument, einem XML-File, beschäftigt, welches aber durch die eingearbeiteten Klassifizierungen und Ausprägungen auch für den Kaufmann, der sich mit der Organisation der Daten in seinem Unternehmen beschäftigen muss, sehr interessant sein könnte.

Der Vorteil ist, dass man durch die klare Strukturierung des Dokuments sehr schnell Erkenntnisse für sein eigenes Projekt gewinnen kann.

131028_ausrufezeichenAber bitte komm jetzt nicht auf die Idee, diese Angaben 1:1 und unreflektiert für die eigene Softwarelösung umzusetzen. Ich sage das, weil ich derlei Dinge schon sehr oft in der Branche beobachtet habe. In aller Regel führte dieser Ansatz in die Sackgasse.

Man kann sich sehr gute Anregungen holen und diese eventuell auch zur Optimierung einsetzen. Die Schnittstelle selbst lagert man aber besser aus und separiert die Aufbereitung besser auch, um bei sicherlich eintretenden Änderungen, diese flexibel umsetzen kann.

Aus meiner Sicht ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgrund der aktuellen und der zu erwartenden Anforderungen auf eine Data-Warehaus-Lösung angewiesen.

Doch nun kehren wir zurück zum Dokument.  Wir haben 4 Bereiche:

  1. AIFM – Header file
  2. AIFM – Header section
  3. AIFM – Identifiers
  4. Values
    1. Five principal markets in which it trades on behalf of the AIFs it manages
    2. Five principal instruments in which it trades on behalf of the AIFs it manages
    3. Values of assets under management for all AIFs managed, calculated as set out in Article 2

Die Zusammenfassung der Angaben unter Punkt 4 habe ich vorgenommen, sie ist so aus dem Dokument selbst nicht ersichtlich.

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KAGB – Wie sollen die Inhalte von Jahresberichten, Zwischen- und Spezialberichten inhaltlich gegliedert sein (Teil 2)? Frage die KARBV.

KARBV – Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (Teil 2) – Jahresbericht.

Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung in verschiedenen Rechnungslegungsberichten von Sondervermögen, Investmentaktien-gesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften. 

In Teil 1 ging es um das „Wer, Wann und Wohin?“. Ich habe auch schon die Berichtsarten:

  • Jahresbericht ohne Lagebericht,
  • Jahresbericht mit Lagebericht,
  • Halbjahresbericht,
  • Zwischenbericht,
  • Auflösungsbericht sowie
  • Abwicklungs- und Liquidationsbericht.

identifiziert. Dabei habe ich festgestellt, dass der Jahresbericht im Mittelpunkt der Betrachtung steht, so dass ich mich heute näher um die Details dieses Berichtes kümmern möchte und davon ausgehend, dann noch auf die Sonderberichte (der Rest) eingehen werde.

Bevor ich dies tun werde, noch ein kleiner Tipp zum Umgang mit der KARBV.

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