Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 5.1 – NAV

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – NAV – Net Asset Value

NAV – Net Asset Value, dass ist der aktuelle Wert eines Fonds ermittelt nach in der Regel gängigen Bewertungsverfahren. Meist wird der Wert zum Fair Market Value – FMV – ermittelt, welcher im Gegensatz zu einer at Cost Bewertung, die weitestgehend nur die Einstandskosten berücksichtigt, den aktuellen Marktwert des Fonds widerspiegeln soll.

Da das von den Investoren eingesetzte Kapital investiert wurde,  ist es notwendig die einzelnen Investments des Fonds zu bewerten. Die Summe der Bewertungen zuzüglich der im Fonds verbliebenen restlichen Liquidität ergibt den NAV.

In direkter Verbindung mit dem NAV sehe ich anders, als bei den vorhergehenden Geschäftsvorgängen, keine Unterarten. Da die eigentliche Bewertung auf Investmentebene erfolgt, sind spezielle Ausprägungen hier angesiedelt. Nennen möchte ich die Bewertung zum aktuellen Währungskurs, die stets der eigentlichen Bewertung voran geht.

Wichtig ist bei bestimmten Investments auch, dass je nach Vermögensgegenstand separate Bewertungen erfolgen müssen. Was meine ich damit?

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Fristenkongruenz im Fondsmanagement

Fristenkongruenz im Fondsmanagement

Ganz aktuell haben wir mit der PROKON wiedermal ein Investmentmodell, basierend auf Genussrechtskapital, welches scheinbar nicht funktioniert hat. Schon ist das Geschrei nach weiteren regulatorischen Maßnahmen groß.

Ich möchte hier nicht auf die Geschäftspraktiken von PROKON eingehen, da ich die Gesellschaft nur von den permanent ins Haus flatternden Werbe-Flyern, welche ihr jähes Ende in meiner Papiertonne fanden, kenne und mir daher auch kein Urteil erlauben kann. Mein Thema ist die Fristenkongruenz, die meines Erachtens auch im Falle PROKON eine entscheidende Rolle spielt.

Was ist Fristenkongruenz?

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Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 4.2 – Distribution

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 4.2 – Distribution

>>> Fortsetzung >>>

Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich diesen Beitragsteil gesplittet. Im Teilbeitrag 4.1 hatte ich ein Rechenbeispiel gebracht und die Grundzüge der Distribution erläutert. 

Rechengröße

In Zusammenhang mit der Distribution möchte ich folgende Rechengrößen anführen:

  • Fondsvolumen,
    welche sich aus der Summe aller einzelnen Commitments der Investoren ergibt und hier die Grundlage für die prozentuale Beteiligung eines Investors am Fonds ist.
  • Fondsanteil in %,der dem Anteil eines Investors am Fondsvolumen zu einem bestimmten Stichtag entspricht. Dieser Anteil kann sich über die Laufzeit durchaus verändern.
  • Remaining Commitment (verbleibende Verpflichtung),
    wird ermittelt aus dem Commitment des Investors, abzüglich aller gemäß des Vertrages auf das Commitment anzurechnender Einzahlungen in den Fonds. Die Summierung des Remaining Commitments aller Einzelinvestoren ergibt das Remaining Commitment für den Fonds. Dieses Remaining Commitment ist gleichzeitig der Betrag, der für künftige Contributions verbleibt.

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Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 4.1 – Distribution

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 4.1 – Distribution – 

Mit dem Commitment und der Contribution hatte ich mich in den vorhergehenden Artikeln eingehend beschäftigt. In Teil 4 der Beitragsreihe geht es jetzt um die Distribution (Auszahlung, Ausschüttung) zwischen einem Fonds und seinen Investoren.

Mit dem Geschäftsvorgang Distribution  verbinde ich die Unterarten:

  • Capital Return,
  • Gains,
  • Interests and Dividends,
  • Withholding Tax,
  • Redrawable Distributions und die
  • Distribution in Kind.

Alles wieder mal in Englisch, aber das meiste davon wohl verständlich. Wir haben also die Kapitalrückzahlungen (Capital Return), die Gewinnausschüttungen (Gains), Zinsen (Interests), Dividenden (Dividends), Quellensteuer (Withholding tax) und die erneut abrufbaren Ausschüttungen (Redrawable Distributions). Zusätzlich gibt es dann noch die Sonderform der Ausschüttung in Sachwerten (Distribution in Kind). „Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 4.1 – Distribution“ weiterlesen

Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 5 – Verschiebung der Anteilsquote

Titelbild Vertrag

Verschiebung der Anteilsquote

In der zweiten Gruppe befasse ich mich mit dem Stepup-Modell. Hier wird unterschieden zwischen der Verschiebung der Anteilsquote, dem Stepup und dem jusitierten Stepup.

Den letzten Artikel in dieser Beitragsreihe hatte ich noch vor Weihnachten, am 20. Dezember freigeschaltet. Dieser gehörte zur Kategorie „Justierung des Bewertungsansatzes“. Zu der die Teile 2 – 4:

gehörten.

Arbeitet man mit den Anteilsquoten, so kann man sich das so vorstellen, dass man die Kapitalfinanzierung  nicht nur für eine Kapitalrunde einbezieht, sondern direkt für mehrere. Der Investor muss sich also bereits recht früh, über einen längeren Zeitraum zur Bereitstellung von Kapital verpflichten.

Wie sieht so etwas nun in der Praxis aus?

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Beitrag zur steuerlichen Behandlung des Investitionszuschusses Wagniskapital bei BAND erschienen.

JoDeCon News

Quelle: 01/2014 – Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND)

 

Investitionszuschuss Wagniskapital 

Steuerrechtliche Aspekte aus der Sicht von Investoren und Start-ups

Durch den Jahreswechsel sind wieder einige Beiträge auf die ich aus meinem Blog heraus verweise ins Archiv gewandert. Dadurch bedingt musste ich einige meiner Links anpassen. Auf der Seite des BAND ist mir dabei ein interessanter Artikel hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Investitionszuschusses Wagniskapital aufgefallen.

Der Fachbeitrag ist von Dr. Sebastian Heß von GSK Stockmann + Kollegen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft.

Mir war bereits bekannt, dass man bei Auflage des Förderprogramms die steuerlichen Aspekte zunächst mal verdrängt hatte. In meinem Artikel: Welchen Renditevorteil habe ich durch den Investitionszuschuss Wagniskapital? hatte ich mich mit dem steuerlichen Einfluss auf die Rendite des Zuschusses befasst. Ich bin hier von einer Besteuerung entsprechend der Regelungen der Abgeltungssteuer ausgegangen. 

Der Artikel von Dr. Heß zeigt, dass hier noch weitaus mehr dahinter steckt, so dass sich die Renditeberechnung noch gewaltig ändern könnte. Aber wie immer ist alles offen und es herrscht genug Stoff für fachkundige Steuer- und Rechtsberatung in 2014 und darüber hinaus..  

Nähers bitte direkt dem Artikel entnehmen.

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.3 – Contribution – Reversal Call

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.3 – Contribution – Reversal Call

>>> Fortsetzung >>>

Den Call habe ich eingehend behandelt. Kommen wir jetzt zum Reversal Call, welcher als Unterart der Contribution von mir identifiziert wurde 

Was ist das?

Nun, ich hab hier bei den verschiedenen Fondsgesellschaften schon die unterschiedlichsten Wortschöpfungen gefunden. Viele reden auch vom negativen Call, andere wiederum vom temporären Call oder vom Storno.

Im Kern handelt es sich um die Rückzahlung zu viel abgerufener Mittel. Mit der Besonderheit, dass diese Mittel erneut abgerufen werden sollen und bisher auch noch nicht investiert wurden.

Wodurch entsteht das?

Die KVG muss von den Investoren möglichst rechtzeitig Mittel abrufen, um den Investitionsverpflichtungen rechtzeitig nachkommen zu können. Vielfach steht die genaue Höhe der benötigten Summe zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Ist der Betrag der tatsächlich investiert wird dann geringer, als die abgerufene Summe, dann entsteht auf Fondsebene ein Liquiditätsüberschuss.

Wie löse ich das?

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Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.2 – Contribution

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 3.2 – Contribution 

>>> Fortsetzung >>>

Aus Gründen der Übersichtlichkeit habe ich diesen Beitragsteil gesplittet. Im Teilbeitrag 3.1 hatte ich ein Rechenbeispiel gebracht und die Grundzüge der Contribution und des Capital Call erläutert. Weiter geht’s.

Rechengröße

In Zusammenhang mit der Contribution möchte ich folgende Rechengrößen anführen:

  • Fondsvolumen,
    welche sich aus der Summe aller einzelnen Commitments der Investoren ergibt und hier die Grundlage für die prozentuale Beteiligung eines Investors am Fonds ist.
  • Fondsanteil in %,
    der dem Anteil eines Investors am Fondsvolumen zu einem bestimmten Stichtag entspricht. Dieser Anteil kann sich über die Laufzeit durchaus verändern.
  • Remaining Commitment (verbleibende Verpflichtung),
    wird ermittelt aus dem Commitment des Investors, abzüglich aller gemäß des Vertrages auf das Commitment anzurechnender Einzahlungen in den Fonds. Die Summierung des Remaining Commitments aller Einzelinvestoren ergibt das Remaining Commitment für den Fonds. Dieses Remaining Commitment ist gleichzeitig der Betrag, der für künftige Contributions verbleibt.
  • Capital Call (Kapitalabruf),
    ist der Betrag, den eine KVG per Call Letter von ihren Investors anfordert. Sofern der Investor außerhalb des vereinbarten Commitments keine weiteren Verpflichtungen übernommen hat, ist das Commitment der Höchstbetrag aller Capital Calls. Ob die Beträge investiert werden oder als Fees verwendet werden, sollte normalerweise im Call Letter angeführt werden. 

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Alles Gute für 2014

Alles Gute in 2014!

Alles Gute für 2014

Vielleicht ist es Dir ähnlich gegangen wir mir. Man überlegt sich, soll man nun eine Weihnachtskarte versenden oder nicht. Meist ist die Adventszeit doch so hektisch, da man versuchen möchte vor den Feiertagen möglichst noch alles zu regeln.  

Alles Gute für 2014

 Ich hab mich für die Neujahrsgrüße mit einem Ausblick auf das neue Jahr entschieden und hoffe daher, dass Du eine schöne Weihnachtszeit hattest und  gut ins neue Jahr gerutscht bist.

 Tja 2014, was steht an?

Im Koalitionsvertrag hat man sich sehr positiv zum Thema Beteiligungskapital geäußert. Eine vernünftiges Förderprogramm, welches an der richtigen Stelle ansetzt, um die zarten Pflänzchen zum sprießen zu bringen, ist, wenn man sich den internationalen Markt anschaut sicherlich mehr als wünschenswert.

Doch wer Innovation fördern möchte, der sollte auch mit kreativen Ideen an den Markt gehen. Ewig die gleiche Stelle zu wässern und immer weiter den gleichen Dünger darauf zu schütten ist wenig hilfreich.

Der Markt braucht kein Blümchen, hier ist mehr gefragt. Gesucht wird Konzept und Umsetzung für einen gesunden, nährstoffreichen und nachhaltig angelegten Garten. Ich möchte hier nicht von Venture 2020 sprechen, ich glaube dass kann bei Personen, die in Legislaturperioden denken, ebenso wenig funktionieren, wie bei den „Quartals-Junkies“ aus der Wirtschaft. Die Gefahr im Private-Equity-Business sehe ich in der fehlenden Stetigkeit in Verbindung mit dem mangelnden Verständnis der breiten Masse für das Geschäft. Dadurch wird bei Überhitzung schnell die Neidkeule ausgepackt, während man in schwachen Jahren gerne auf der wohl fehlenden Kompetenz herum reitet. Es ist eben eine Haßliebe, deren negative Seite aus dem Unverständnis heraus geboren wurde, welche aber durch die Erkenntnis, dass es ohne wohl auch nicht geht,  positiv weiter getrieben wird.

Warten wir also ab, was uns die „GroKo“ bringt.

KAGB 2.0, das Gesetz trat 2013 in Kraft. Ich hab mich im Blog in Teilen, mehr war rein zeitlich schon gar nicht möglich, mit dem „Krieg und Frieden“ der deutschen Investmentbranche auseinandergesetzt. In Vorbereitung auf diesen Beitrag hab ich mir mal einige Online-Veröffentlichungen der jüngsten Zeit zu Gemüte geführt. Die Verwirrung ist immer noch riesengroß und beginnt schon mit § 1 KAGB. Wenn betrifft es, wenn nicht?

Die BaFin hat in der Zwischenzeit mit ihren Veröffentlichungen zu mehr Klarheit beigetragen. Aber ein Teil der Übergangsfrist endet am  21. Juli 2014, ist ein Montag, und wir werden sehen, inwieweit die Industrie fähig war, sich den Herausforderungen des Gesetzes zu stellen. Aus Insiderkreisen hört man, dass erste Anpassungen des Gesetzes für 2014 anstehen. Es sind für mich aber eher eine Vermutungen, da ich keine konkrete Quelle gefunden habe. Was ich mir wünschen würde, sind mehr Informationen aus der Genehmigungspraxis und eine Liste derjeniger, die das Verfahren bereits positiv durchlaufen haben. In der Hoffnung, bei der ESMA fündig zu werden, musste ich erkennen, dass hier nur Verweise auf die jeweils nationalen Institutionen gesetzt werden. Leider versteht es die ESMA scheinbar nicht, vernünftige Links zu setzen. Dies endeten allesamt im Nirvana. „Wir wollen bessere Links auf unserer Website setzen!“, das wäre ein guter Vorsatz der ESMA für 2014. Ich glaube, es wird gelingen.

In Verbindung mit dem Koalitionsvertrag kam ein „Venture-Capital-Gesetz“ zur Sprache. Dies steht auch auf der Seite des BVK. Inwieweit dieses ins KAGB integriert werden soll oder eigenständig bleibt, weiß ich nicht. Nachdem was man über das KAGB gesagt hat, wäre die Eingliederung eines „Venture-Capital-Gesetzes“ ins KAGB mehr als konsequent. 

Wohl mehr aus der Furcht heraus, man könnte etwas verlieren, hat man Ende 2013 noch schnell das AIFM-Steueranpassungsgesetz verabschiedet. Ich hab mich hiermit bisher noch nicht beschäftigen können.  In 2014 wird sich dies mit Sicherheit ändern. 

Für mich heißt dies konkret, die Themen werden in 2014 wohl nicht ausgehen. Ich plane zunächst wie bisher montags und mittwochs neue Beiträge in den Blog einzustellen. Da ich in 2014 durch Projekte voraussichtlich sehr stark ausgelastet sein werde, könnte es sein, dass ich die Frequenz auf  einen Tag die Woche reduzieren muss. 

Sollte der ein oder andere Interesse haben, eigene Beiträge einzustellen oder mir zur Verfügung zu stellen, käme das allen Lesern zu gute. Überleg mal, es muss auch nicht unbedingt regelmäßig sein. Vielleicht hast Du mal ein schönes Schmuckstück übrig. Bitte aber keine Werbung, ich möchte den Blog frei davon halten.

TerminhinweisAm 6. Januar geht es planmäßig weiter. Im übrigen plane ich, am 16. Januar auf der Eröffnungsveranstaltung des Private-Equity-Forums NRW e.V. in Düsseldorf zu sein.  Vielleicht gibt es hier die Gelegenheit, den ein oder anderen persönlich kennen zu lernen.

Ich wünsche allen viel Gesundheit, Energie, Glück und Erfolg.