KAGB – keine 3 Wochen mehr bis zum Start !

Heute möchte ich nur ganz kurz nochmal auf die Übergangsvorschriften nach §§ 343 ff. KAGB (s. meinen Beitrag „KAGB – BaFin kommentiert Übergangsvorschriften nach den §§ 343 ff.„) hinweisen.

Ich wurde in letzter Zeit mehrfach zum Thema kontaktiert. Ein Zeichen für mich, dass man sich dem Thema langsam annimmt. Leider aber sehr spät, so dass jetzt dringend Handlungsbedarf besteht, wenn man noch unter die Übergangsvorschriften fallen möchte.

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Der Bewertungsprozess – Teil 2 – (Private-Equity) nach EU-Verordnung 231/2013 und KAGB

Bewertung im Segment Private Equity nach EU-Verordnung 231/2013

Teil 1

  • Wann beginnt die Bewertung?
  • Wie ist die Entry-Bewertung zu dokumentieren?
  • Welche Grundsätze sind bei der Bewertung zu beachten?

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Teil 2

Zur besseren Lesbarkeit habe ich mich entschlossen den Beitrag in mehrere Teile zu splitten. In diesem Teil 2 gehe ich auf die Punkte:

  • Was ist eine angemessene Bewertung?
  • Was ist die Bewertungsgröße für ein Investmentvermögen?
  • In welcher Frequenz soll die Bewertung erfolgen?
  • Welchem Zweck dient die Bewertung?
  • Welcher Haftung unterliegt die KVG bzw. ihr Management bei fehlerhaften Bewertungen? (s. Teil 3)

 ein. Ich arbeite mich also weiter durch die Verordnung (EU) Nr. 231/2013.

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