Presseempfehlung auf Beitrag in t3n: Exit – Varianten

JoDeCon News

Presseempfehlung auf Beitrag in t3n: Exit – Varianten

Es ist schon etwas her, da habe ich den Artikel:

Startups: Die Kunst des Ausstiegs – Exit-Optionen im Überblick

auf der Webseite des t3n Magazins , Betreiber: yeebase media GmbH,  Autor: , gelesen.

Der Beitrag geht auf die verschiedenen Exit-Möglichkeiten der Gesellschafter eines Unternehmens aus.  Neue Möglichkeiten habe ich nicht gefunden. Das hatte ich auch nicht erwartet. Mit 

„Presseempfehlung auf Beitrag in t3n: Exit – Varianten“ weiterlesen

Bericht vom German.Venture.Day 2014 am 6. März in Duisburg

JoDeCon News

Bericht vom German.Venture.Day 2014

Letzte Woche besuchte ich den German.Venture.Day  2014, welcher seit einigen Jahren vom Private Equity Forum NRW e.V. durchgeführt wird. Tiefgreifende Neuerungen  gab es nicht. Die Stimmung in der Branche ist gut, wie scherzhaft hinzugefügt wurde:  „Auf dem sinkenden Schiff“.

Ist das nun Zweckoptimismus oder tut sich wirklich was?

„Bericht vom German.Venture.Day 2014 am 6. März in Duisburg“ weiterlesen

Hinweis auf Beitrag in der Computerwoche: BERATUNG ERFORDERT PROFESSIONALITÄT – AUF BEIDEN SEITEN!

JoDeCon News

Hinweis auf Beitrag in der Computerwoche: BERATUNG ERFORDERT PROFESSIONALITÄT – AUF BEIDEN SEITEN!

In einem Beitrag vom 20. Februar in der Computerwoche geht Michael Fuchs auf die Fallstricke einer Softwareimplementierung im SAP-Umfeld ein. 

Nun, ich habe bisher immer nur SAP Systeme abgelöst bin dabei aber nicht sehr oft in Berührung mit den Anwendungen gekommen. Vieles was hier geschrieben wird, gilt aber ganz allgemein bei der Implementierung von Branchenlösungen.

Ich bin in mehreren Beiträgen schon auf die Thematik, speziell im Asset Management Bereich eingegangen. Artikel hierzu waren u.a.:

Ich denke Du solltest Dir den Beitrag einfach direkt durchlesen. Weitere Ausführungen meinerseits würden zu keiner weiteren Erhellung beitragen. Kurz gesagt ein sehr guter Beitrag aus der Praxis, der insbesondere auf die „Die Crux mit den Mitwirkungspflichten“ eingeht.

.

Leverage-Capital (LC) – im regulatorischen Umfeld – Teil 1

Paragraphen Dschungel

Leverage-Capital (LC)

LC das „böse“ Wort im Bereich der Alternativen Assets Industrie.

Bei positiven Rendite Erwartungen ist die Beimischung von Fremdkapital zum vorhandenen Eigenkapital aus Renditegesichts-punkten durchaus eine interessante Alternative. Man spricht bei der Kombination von Eigen- und Fremdkapital und der hieraus erzielbaren höheren Rendite auch vom Leverage-Effekt.

Die Problematik in den letzten Jahren war, dass die Aufnahme des Fremdkapitals im Verhältnis zu den Eigenmitteln gerade im Hedge-Fonds-Bereich vollkommen aus dem Ruder gelaufen ist. Hier wurden dann mit Fremdmitteln waghalsige hoch spekulative Transaktionen unternommen. Durch die immensen Kapitalvolumen sollen besonders anfällige Teile des Kapitalmarktes als Spekulationsobjekt missbraucht worden sein.

Um dem entgegenzuwirken, wurden weitreichende regulatorische Beschränkungen eingeführt. In Deutschland sind diese zum Beispiel im KAGB enthalten. „Leverage-Capital (LC) – im regulatorischen Umfeld – Teil 1“ weiterlesen

Artikel in der NZZ: Family-Offices nutzen Anlagefreiheiten

JoDeCon News

Heute am Rosenmontag halt ich mal was kürzer. Mir ist letzte Woche ein interessanter Artikel zum Thema Family Offices in der NZZ aufgefallen. Der Artikel mit dem Titel: 

Family-Offices nutzen Anlagefreiheiten

Gelder vermögender Familien oft stark in Private Equity investiert

gibt einen Überblick über die weitgehend unregulierte Welt der Family Offices, welche oftmals wesentlich höhere Fondsvolumina, als manch ein Venture Capital oder Private Equity Fonds verwalten. In der Schweiz gibt es wohl über 300 solcher Vermögensverwalter.

„Artikel in der NZZ: Family-Offices nutzen Anlagefreiheiten“ weiterlesen

JoDeCon auf German.Venture.Day 2014 – 6. März 2014

JoDeCon auf German.Venture.Day 2014 – 6. März 2014

Bevor ich es vergesse, ich habe mich für den  German.Venture.Day in Duisburg, den ich schon im letzten Jahr besucht hatte, angemeldet.

Die Anmeldedaten hierzu findest Du hier.

Vielleicht gibt es mit dem ein oder anderen Leser meines Blogs interessante Gespräche. Ich würde mich freuen!

Ich hoffe, ich erfahre Neues aus der Branche und kann dann hier im Blog drüber berichten.

Hinweis auf Beitrag in CFOworld: 10 Trends beeinflussen Investitionen

JoDeCon News

Hinweis auf Beitrag in CFOworld: 10 Trends beeinflussen Investitionen

Hallo liebe Leser, heute mal ganz kurz. Mir ist letzte Woche ein Beitrag in der CFOworld aufgefallen, der meine Blog Beiträge thematisch gut ergänzt. Der Beitrag mit dem Thema: 10 Trends beeinflussen Investitionen wurde von Claus Thomas, International Director und Geschäftsführer der LaSalle GmbH in München, verfasst.

Herr Thomas führt aus, welche verschiedenen Einflussfaktoren sich auf die Investments eines Immobilienfinanzierers auswirken können. Ich hatte bereits zwei Beiträge mit dem Thema: WERTBEEINFLUSSENDE FAKTOREN BEI DER BEWERTUNG VON UNTERNEHMENSINVESTMENTS IM PRIVATE-EQUITY-BUSINESS (TEIL 1 + 2) hier im Blog veröffentlicht.

Bisher habe ich mich eher auf das Segment Private Equity und Venture Capital konzentriert, da ich aber nach und nach den gesamten Bereich der Alternativen Assets abdecken möchte, bietet der Verweis auf den Beitrag eine willkommene Ergänzung.

Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 6 – Step up

Titelbild Vertrag

Step up

In der zweiten Gruppe befasse ich mich mit dem Step up-Modell. Hier wird unterschieden zwischen der Verschiebung der Anteilsquote, dem Step up und dem justierter Step up. 

Heute befasse ich mich mit dem Step up.

Die Eingangsparameter sind:

Wir haben zwei Gesellschafter. Den Gründer G und den Investor I. G hat eine GmbH mit einem Stammkapital von 25 TEUR in der er alleiniger geschäftsführender Gesellschafter ist. Die GmbH gewinnt nun I als neuen Investor. Im Zuge einer Stammkapitalerhöhung übernimmt er 15 TEUR, also 37,5 % des neuen Stammkapitals von nunmehr 40 TEUR. Zusätzlich zahlt G 235 TEUR ins Agio (Aufgeld) ein.

Gleichzeitig wird im Zuge der Finanzierung vereinbart, dass der Investor I sich innerhalb eines vordefinierten Zeitraums mit einer weiteren Tranche von 250 TEUR am Unternehmen beteiligen wird. Dies wird er zu einer Unternehmensbewertung von 1.000 TEUR oder aber, wenn die gemeinsam vereinbarten Milestones erreicht wurden zum Wert von 2.500 TEUR tun.

Die Regelung und ihre Auswirkung:

„Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 6 – Step up“ weiterlesen

Bitcoin – Praxisartikel auf netzwertig.com

JoDeCoin

Bitcoin – Praxisartikel auf netzwertig.com

Letzte Woche im Zug habe ich im Blog von netzwertig.com einen Artikel zum Thema Bitcoin gelesen. 

Der Autor schildert in seinem Bericht, wie er es fertig gebracht einen Bitcoin zu ordern und welche Hürden sich ihm in den weg gestellt haben.

Der Beitrag passt nicht ganz in den Themenbereich meines Blogs. Ich hab schon viel über Bitcoins gehört und gelesen. Da ich mich als Mann der Praxis sehe, möchte ich die Gelegenheit ergreifen, auf diesen praxisnahen Artikel zu verweisen.

Ich persönlich sehe für mich keine Vorteile. Aber wahrscheinlich bin ich auch nicht Zielkunde. Mit Paypal konnte ich bisher auch nichts anfangen. Als Beitragsbild habe ich meinen JoDeCoin gewählt.

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 2)

Paragraphen Dschungel

§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum  und weitere Informationen (Teil 2)

Weiter geht es mit Teil 2 zum Thema EuSEF.

Was muss man beachten, wenn man einen EuSEF auflegen möchte?

Kernmerkmal

Ein wesentliches Merkmal des EuSEF ist, dass zusätzlich zur Generierung von finanziellem Gewinn für die Anleger insbesondere die Erzielung positiver sozialer Wirkungen im Vordergrund steht.

Durch die Schaffung von geeigneten Bewertungskriterien zur Messung der positiven sozialen Wirkungen soll der EuSEF die Erfüllung dieses Anspruches an die Anleger transportieren. 

Das verwaltete Volumen darf nicht über 500 Mio. EUR hinausgehen, Leverage Kapital darf grundsätzlich nicht eingesetzt werden. 

Verwaltung

Wie in § 17 KAGB – Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) kann ein qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden. Der Verwalter muss eine juristische Person sein.

Bei interner Verwaltung ist der Verwalter dann der Fonds selbst. In diesem Fall darf der Verwalter keine weiteren Fonds verwalten. Ich denke hier herrscht hinsichtlich der Strukturierung weitgehende Deckungsgleichheit mit den Bestimmungen des KAGB für in- und externe KVG.

Der Fonds sollte seinen Sitz innerhalb der EU haben. Es ist ihm gestattet auch während der Laufzeit zusätzliches Kapital einzuwerben. Damit wäre er dann kein geschlossener Fonds im Sinne von Investmentvermögen im Bereich der Alternativen Assets.

Die Zulassung als EuSEF gilt europaweit, um innerhalb der EU einen einheitlichen Qualitätsstandard durchzusetzen. 

Organisation, Risiko & Liquiditätsmanagement

„§ 338 KAGB – Europäische Fonds für soziales Unternehmertum und weitere Informationen (Teil 2)“ weiterlesen