Wann kommt das erste europäische zentrale Vermögensregister für alle Assetklassen?

Ich sehe die Entwicklung hin zu einem zentralen europäischen Register für alle Assetklassen. Hintergrund ist die notwendige Qualitätssteigerung im Fondsreporting zur adäquaten Risikokalkulation.

Gerade wird die AIFM-Richtlinie der EU im neuen Kapitalanlagegesetz (KAGB) umgesetzt. Die EU möchte mit umfassenden gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Regelungen den mit Anlagestrategien und -techniken verbundenen etwaigen Risiken entgegenwirken. Bestandteil des deutsche KAGB ist daher auch eine umfassende Berichtspflicht der Manager von Investmentvermögen an die BaFin.

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KAGB – Ergänzende Verordnungen

  • Ergänzende Verordnungen und Richtlinien
    • Fondskategorien-Richtlinie
    • KAPrüfbV – Kapitalanlageprüfberichtsverordnung
    • KASchlichtV – Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung
    • KARBV – Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung
    • KAVerOV – Kapitalanlage-Verhaltens- und Organisationsverordnung
    • DerivateV – Derivateverordnung

In den letzten Wochen hat die BaFin einige Konsultationspapiere  zu den ergänzenden Verordnungen zum KAGB veröffentlicht.

Folgende Verordnungen und Richtlinien sind dies derzeit (Stand 11. Juni 2013):

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Was ist erfolgreiches Private-Equity-Business?

  • Sicht
    • einzelwirtschaftlich (Fonds, Management, Investor)
    • gesamtwirtschaftlich (Branche)
    • staatlich (Finanzamt, Ressorts in Ministrien)
>>> Überarbeitete Version, ersetzt Version vom 29. April 2013

Entscheidend für die Antwort wird sein, wem Du die Frage stellst. Antworten möchte ich zum einen aus der Sicht des Fonds, seines Managements und seiner Investoren, zum anderen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht und abschließend aus staatlicher Sicht.

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Investitionszuschuss Wagniskapital läuft gut an

Quelle: 06/2013 – BAND Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.

Investitionszuschuss Wagniskapital nimmt Fahrt auf

Das BAND berichtet in seinem Newsletter – BrANDneues 07/2013, dass das BAFA, bereits kurz nach Start der Förderung, rege Nachfrage nach den Investitionszuschüssen verzeichnet. In den ersten Wochen sollen bereits 143 Anträge eingegangen sein. Näheres kannst Du direkt dem Newsletter entnehmen.

Auf der Website des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) findest Du weitergehende Informationen.

Vorschlag zu Belebung des deutschen Venture-Capital-Marktes

Dieser Beitrag beinhaltet einen Vorschlag zur Belebung des deutschen Venture-Capital-Marktes durch eine Steigerung des Aufkaufs von Beteiligungen von Frühphasen-Investoren.

U.a. werden folgenden Begriffe benutzt:

Erstinvestor = Investor, der in der Seed- oder Start-Up-Phase in ein Unternehmen in der Erst- oder Zweitrunde investiert.
Folgeinvestor = Investor, der dem Erstinvestor die Beteiligung abkauft und weitere Mittel in das Portfoliounternehmen in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR einbringt.
Akquisitionsportal = AKQP: Portal auf dem das gesamte Prozedere technisch abgewickelt wird.
Akquisitions-Coin = AKQC: Verrechnungseinheit.
Akquisitionsstelle = AKQSt: Verantwortliche Organisation für die Abwicklung und den betrieb des Portals.

Welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, um den deutschen Venture-Capital-Markt zu beleben?

Aktuell gibt es den ERP-Startfonds (KfW), den High-Tech Gründerfonds und die landeseigenen Förderprogramme. Jüngst ist noch ein Förderprogramm für Business Angel hinzugekommen. Aber reicht das?

M.E. nein, denn solange die Exitwege verstopft sind, macht es keinen Sinn neue Maßnahmen aufzulegen, die zwangsläufig an den verstopften Kanälen versiegen. Der natürliche Fluss muss wieder in Gang gesetzt werden.

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Venture Capital in Deutschland tritt auf der Stelle

(1) Nach dem  Platzen der Internet-Blase hat sich der Markt von seinem Tiefstand Ende 2002 nicht mehr nennenswert erholt. Das leichte Aufflackern in 2008 wurde durch die anhaltende Banken- und EURO-Krise im Keim erstickt.

Siehe hierzu Vorträge vom German.Venture.Day 2013 des Private Equity Forum NRW e.V.:

Vortag Dr. Michael Brandkamp vom HTGF
Vortrag Prof. Michael Schefczyk von der Technischen Universität Dresden

Keine der zahlreichen Versuche den Markt wieder zu beleben hat bisher gefruchtet. Solange einer Krise die nächste folgt, ist es sehr schwer Investoren für den sehr risikobehafteten Markt zu finden. Die immer umfangreicher werdenden Regularien für institutionelle Anleger und die deutsche Versicherungsmentalität tragen sicherlich ihren Teil dazu bei.

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KAGB – Risikomanagement und Liquiditätsmanagement durch AIF-KVG

KAGB – Risikomanagement und Liquiditätsmanagement durch AIF-KVG

Im Merkblatt „Erlaubnisverfahren für AIF-KVG nach §22 KAGB“ fordert die BaFin auch eine Beschreibung des Risikomanagementprozesses. Im Idealfall geht sie davon aus, dass ein Risikohandbuch vorhanden ist. Diese Anforderung beruht auf § 28 (1) 1 KAGB – Allgemeine Organisationspflichten.. – die eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation u.a. dann als gegeben ansieht, wenn ein angemessenes Risikomanagementsystem vorhanden ist.

Doch, was soll das sein?

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KAGB – Dschungel-Guide für AIFM

KAGB – Dschungel-Guide für AIFM 

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Dieser Beitrag soll Dir zeigen, wie man aus meiner Sicht im KAGB am schnellsten zu den ersten relevanten Informationen kommt.

Das KAGB regelt nicht das Investmentvermögen (Fonds), sondern dessen Manager. Es ist ein Mix aus bereits bestehenden Regelungen und neuen Vorschriften und Begriffsdefinitionen.

Bevor Du startest fände ich es hilfreich zu wissen, in welche Kategorie Du Deinen Fonds einstufen würdest. D.h. Dir sollte, wenn Du einen Fonds auflegen möchtest oder diesen schon verwaltest, klar sein, ob es sich um einen offenen oder geschlossenen Fonds handelt, wie sich der Kreis der (potenziellen) Investoren zusammensetzt und in welche Assetklasse der Fonds investiert/ investieren soll. Aber nicht nur Managementgesellschaften von neu aufzulegenden Fonds sind betroffen, sondern auch alle bestehenden. Diese bestehenden Managementgesellschaften die künftig Kapitalverwaltungsgesellschaft genannt werden und ihre Manager, haben ab dem 22. Juli 2013 ungefähr ein Jahr lang Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen.

tag cloud KAGB

 Thanks http://www.wordle.net for support by creating this tag cloud.

Dies vorweg genommen, kannst Du direkt mit § 1 KAGB – Begriffsbestimmungen – starten.

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