Bewertung von Unternehmensinvestments im Private-Equity-Business (Teil 1)

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  • Fair Value
  • Wie bewertet man eigentlich?
  • Das Prinzip der Bewertung
  • Vorgehensweise

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Fair Value

Fair Market Value (FMV) bzw. Fair Value (FV) das ist der zentrale Begriff, um den sich die Bewertung im angelsächsischen Raum dreht. Der Fair Value wird neben der Bewertung zu Anschaffungskosten nach HGB (at cost) eigentlich auch in deutschen Investmentgesellschaften schon seit fast 20 Jahren durchgehend verwendet.

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Der Bewertungsprozess – Teil 3 – (Private-Equity) nach EU-Verordnung 231/2013 und KAGB

Bewertung im Segment Private Equity nach EU-Verordnung 231/2013

Teil 1

  • Wann beginnt die Bewertung?
  • Wie ist die Entry-Bewertung zu dokumentieren?
  • Welche Grundsätze sind bei der Bewertung zu beachten?

Teil 2

  • Was ist eine angemessene Bewertung?
  • Was ist die Bewertungsgröße für ein Investmentvermögen?
  • In welcher Frequenz soll die Bewertung erfolgen?
  • Welchem Zweck dient die Bewertung?

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Zur besseren Lesbarkeit habe ich mich entschlossen den Beitrag in mehrere Teile zu splitten. In diesem Teil 3 gehe ich auf die Punkte:

  • Welcher Haftung unterliegt die KVG bzw. ihr Management bei fehlerhaften Bewertungen? 
  • Welche organisatorischen Anforderungen werden hinsichtlich der Bewertung an den AIFM gestellt?

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KAGB – keine 3 Wochen mehr bis zum Start !

Heute möchte ich nur ganz kurz nochmal auf die Übergangsvorschriften nach §§ 343 ff. KAGB (s. meinen Beitrag „KAGB – BaFin kommentiert Übergangsvorschriften nach den §§ 343 ff.„) hinweisen.

Ich wurde in letzter Zeit mehrfach zum Thema kontaktiert. Ein Zeichen für mich, dass man sich dem Thema langsam annimmt. Leider aber sehr spät, so dass jetzt dringend Handlungsbedarf besteht, wenn man noch unter die Übergangsvorschriften fallen möchte.

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Der Bewertungsprozess – Teil 2 – (Private-Equity) nach EU-Verordnung 231/2013 und KAGB

Bewertung im Segment Private Equity nach EU-Verordnung 231/2013

Teil 1

  • Wann beginnt die Bewertung?
  • Wie ist die Entry-Bewertung zu dokumentieren?
  • Welche Grundsätze sind bei der Bewertung zu beachten?

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Teil 2

Zur besseren Lesbarkeit habe ich mich entschlossen den Beitrag in mehrere Teile zu splitten. In diesem Teil 2 gehe ich auf die Punkte:

  • Was ist eine angemessene Bewertung?
  • Was ist die Bewertungsgröße für ein Investmentvermögen?
  • In welcher Frequenz soll die Bewertung erfolgen?
  • Welchem Zweck dient die Bewertung?
  • Welcher Haftung unterliegt die KVG bzw. ihr Management bei fehlerhaften Bewertungen? (s. Teil 3)

 ein. Ich arbeite mich also weiter durch die Verordnung (EU) Nr. 231/2013.

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Der Bewertungsprozess – Teil 1 – (Private-Equity) nach EU-Verordnung 231/2013 und KAGB

Bewertung im Segment Private Equity nach EU-Verordnung 231/2013

  • Wann beginnt die Bewertung?
  • Wie ist die Entry-Bewertung zu dokumentieren?
  • Welche Grundsätze sind bei der Bewertung zu beachten?

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In einem der vorhergehenden Beiträge  hatte ich mich u.a. auch mit der Bewertung der unterschiedlichen Investmentvermögen befasst. Das KAGB selber ist nicht sehr konkret und besticht eher durch die ständigen Verweise mit seiner Unübersichtlichkeit, als mit konkreten Fakten. Da jetzt fertig, möchte ich mich heute mit dem Thema Bewertung in der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 befassen, auf die immer wieder im Gesetz verwiesen wird. Eins vorweg, hier scheint langsam mehr Substanz ins Spiel zukommen.

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Big Data – ein Thema für Anbieter von alternativen Assets?

Big Data mal ein anderes Thema in meinem Blog. In Bonn fand heute (24.06.2013) der BITKOM BIG Data Summit 2013 statt. Big Data, wie ich den Aussagen der Experten entnommen habe, ein eher unglücklich gewählter Begriff, da er die Erwartungen auf das Datenvolumen lenkt. Aber Big Data ist mehr. Der BitKom definiert Big Data als:

den Einsatz großer Datenmengen aus vielfältigen Quellen mit einer hohen Verarbeitungsgeschwindigkeit zur Erzeugung wirtschaftlichen Nutzens.

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KAGB – Flussdiagramm: Bin ich ein Investmentvermögen nach § 1 KAGB?

Heute habe ich ein Flussdiagramm zu § 1 KAGB – Begriffsbestimmungen – Investmentvermögen erstellt. Ausgehend von der Fragestellung: „Bin ich ein Investmentvermögen?“, durchlaufe ich hier die verschiedenen Fragestellungen, die mich schließlich der Antwort, auf diese Frage näher bringen soll.

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Crowdinvesting in der Beteiligungsfinanzierung

JoDeCoin

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  • In welcher Phase welche Finanzierungsquelle?
  • Wo kann man das Crowdfunding ansiedeln?
  • Wie liegen die Unter- und Obergrenzen bei den einzelnen Finanzierungsquellen?

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Im heutigen Beitrag möchte ich mich mal der Gründungs-/ Unternehmensfinanzierung zuwenden. Zugegeben, der Blog ist aktuell sehr stark auf die Finanzdienstleister zugeschnitten. Vor allem das KAGB, ein „Hasengesetz“, welches bei intensiverer Betrachtung wie beim Hasen auf der Flucht, Haken um Haken schlägt, nimmt einen Großteil meiner Zeit für den Blog ein.

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Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des „Investmentvermögens“

Quelle: 06/2013 – BaFin – Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0001

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Website einen Artikel mit dem Titel: „Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des KAGB und zum Begriff des Investmentvermögens„. Sie geht insbesondere auf das Investmentvermögen ein, welches in § 1  KAGB – Begriffsbestimmungen – definiert wird und schon für reichlich Verwirrung in der Branche gesorgt hat.

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