Infografik zum Thema Venture Capital

Nikolaus

Professor Dr.  Kollmann von der Uni Duisburg-Essen hatte vor einigen Tagen unter anderem auf Xing auf die Infografik hingewiesen.  Ich denke ein geeigneter Hinweis in meinem Blog zu Nikolaus.

Die Infografik von Anna Vital, welche Du unter dem Link: How Funding Works – Splitting The Equity Pie With Investors findest, gibt einen schönen Überblick über die verschiedenen Phasen der VC-Finanzierung.

Es gibt, leider in Englisch, ein gutes Video zur Erstellung von Infografiken. Das Video kannst Du unter folgender Adresse abrufen: How to Create Infographics Part I.

Einen schönen Nikolaustag und ein schönes Wochenende.

Jörn

PS: Hätte ich jetzt Ho Ho Ho sagen müssen? 😉 Ja, ich weiß, das Bild zeigt einen Weihnachtsmann und keinen Nikolaus, aber die Infos sind ja auch in Englisch.

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 1 – Übersicht

Typische Geschäftsvorgänge zwischen Fonds und ihren Investoren – Teil 1 – Übersicht 

Parallel zur Beitragsreihe: Klauseln im Beteiligungsvertrag, die letzte Woche startete, möchte ich eine weitere Beitragsreihe beginnen, die sich mit typischen Geschäftsvorgängen auf Ebene des Managed Funds beschäftigt. Es geht mir hier nicht um Berichtspflichten oder anderweitige Kommunikation, sondern um Geschäftsvorgänge in Zusammenhang mit den Kapitaltransaktionen. Hierzu möchte ich auf eine, bereits aus anderen Artikeln bekannte Grafik zurückgreifen. 

Ebenen des Fondsmanagements

Falls Du schon mehrere Artikel von mir zu diesem Thema gelesen hast, dann weist Du, dass es mir sehr wichtig ist, bei Beschreibungen zunächst die Ebene, also den Blickwinkel zu definieren. Meine Erfahrung ist, dass man dies auch in der direkten Gesprächen lieber einmal mehr, als einmal zu wenig machen sollte.

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Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 2 – Bonus-/ Malusregelung

Titelbild Vertrag

Bonus-/ Malusregelung

In Teil 1 habe ich einen Überblick zur aktuellen Beitragsreihe gegeben. Starten möchte ich heute mit der Bonus-/ Malusregelung aus dem Gliederungsbereich Justierung des Bewertungsansatzes. Die Regelung dient der nachträgliche Anpassung der Einstiegsbewertung.

Es geht also um die Verschiebung von Anteilen im Gesellschafterkreis. Basis hierfür sind getroffene Vereinbarungen (Milestones), welche bei nicht Erreichung oder ggf. auch bei Übererfüllung eine Neuberechnung der Anteile an einem Unternehmen auslösen.

Ich empfehle Dir hierzu einen Blick  in das Dokument: Beteiligungsvertrag von Weitnauer Rechtsanwälte zu werfen. Ich meine dass das Dokument schon sehr lange im Netz steht, aber Internetseiten können ja nicht vergilben. Dr. Weitnauer hat im übrigen, ist auch schon etwas länger her, aber wird kontinuierlich überarbeitet, das Werk: Handbuch Venture Capital veröffentlicht. Ich möchte in meinem Blog, keine Werbung machen, aber ich denke ein sehr gelungenes Werk.

Wie sieht so etwas nun in der Praxis aus?

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Presseartikel: Startup-Finanzierung: Bootstrapping, Venture-Capital oder doch lieber Crowdfunding?

JoDeCon News

Startup-Finanzierung: Bootstrapping, Venture-Capital oder doch lieber Crowdfunding?

(direkt Link!)

Artikel in tn3.de

Kommentar vom Berliner Startup-Experten Aydo Schosswald

Inhalt

Beitrag zur Eigenkapitalfinanzierung von Seed- und Startup-Unternehmen. Auflistung von Vor- und Nachteilen der verschiedenen Formen.

Links zum Thema in meinem Blog

Mein Fazit

Netter Überblick! 

Meine Empfehlung

Eigenkapitalfinanzierung besser nur auf Rezept, bevor man an den Nebenwirkungen stirbt.

Klauseln im Beteiligungsvertrag – Teil 1 – Übersicht

Titelbild Vertrag

Klauseln im Beteiligungsvertrag

In meiner Beitragsreihe über den Deal-Flow-Management-Prozess ist mir die Idee zu diesem Artikel gekommen. Meist im Term Sheet und später dann im Beteiligungsvertrag habe ich über die Jahre hinweg eine Menge an Klauseln gesehen, welche im Englischen wahrscheinlich besser klingen, als wenn man hierfür ein tolles deutsches Wort erfinden würde. Wer möchte schon, wie von Reinhard Mey besungen, einen

 Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftsexemplars.

JoDePlaneWie Du auf meiner Website sehen kannst, bin ich Kaufmann und kein Jurist. Außerdem kommen mir solche Klauseln aktuell nicht so häufig auf den Tisch, Ich muss deshalb etwas tiefer in den Windungen graben.

Hilfreich war mir daher mein vor Jahren entwickelter Prototyp für die Entwicklung eines Beteiligungsmanagementsystems mit Bewertungsassistent. Dieses erlaubt die strukturierte Erfassung diverser Vertragsklauseln in Verbindung mit dem Deal-Flow- und Investment Management.

Hier ein Screenshot:

Justierungsklauseln im Beteiligungsvertrag

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§ 36 KAGB – Auslagerung

Paragraphen Dschungel

§ 36 KAGB – Auslagerung

Unter dem Geschäftszeichen WA 41-Wp 2137-2013/0036 veröffentlichte die BaFin am 4. Juli 2013 den Beitrag: „Häufige Fragen zum Thema Auslagerung gemäß § 36 KAGB

Es ist zwar schon etwas her, dass der Artikel erschien. Da ich mich, wie man so schön sagt, ganzheitlich mit dem Thema Kapitalanlagegesetzbuch beschäftige, passt es auch zu diesem Zeitpunkt noch sehr gut in den Gesamtkontext des Blogs. Ich versuche nach Möglichkeit auch immer ältere Beiträge entsprechend anzupassen, um so einen Gesamtüberblick über das Thema zu erhalten. Im Folgenden schaue ich mir den § 36 KAGB  näher an und bringe einige Erläuterungen der BaFin in Verbindung mit den Abschnitten des Paragraphen.

§ 36 (1) KAGB

§ 36 (1) KAGB – Auslagerung – sagt, dass eine KVG Aufgaben auf Dritte auslagern kann. Unter den dann folgenden Punkten sind die Bedingungen dafür benannt. Der Paragraph enthält eine Vielzahl an Regelungen, so dass eine Interpretation durch die BaFin sicherlich mehr als hilfreich sein wird. 

Die BaFin geht in ihrer Veröffentlichung darauf ein, was überhaupt als Auslagerung zu interpretieren ist. Da das Gesetz selbst, nicht wie in der bisherigen Rechtssprechung eine Einschränkung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Auslagerungen macht, definiert die BaFin in ihrer Veröffentlichung dies näher. Sie nimmt Bezug auf Anhang I der RICHTLINIE 2011/61/EU. Demnach schließt sie unterstützende Aufgaben wie administrative oder technische Funktionen (Reinigungsdienste, Catering und Beschaffung von Dienstleistungen oder Gütern des Grundbedarfs) aus. 

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Was sind die wesentlichen Faktoren für die Generierung erfolgreicher Investments?

Titelbild: Blickpunkt

Was sind die wesentlichen Faktoren für die Generierung erfolgreicher Investments?

Vor geraumer Zeit hatte ich unter dem Titel „Was ist erfolgreiches Private-Equity-Business?“ einen Beitrag veröffentlicht, der sich damit auseinandersetzte, wann für welche Marktteilnehmer das Private-Equity-Business erfolgreich ist.

Ich möchte hier nochmal auf die einzelwirtschaftliche Ebene zurück kommen. Keine Angst, es wird nicht esoterisch! Nachdem ich mich in den vorherigen Beiträgen etwas intensiver mit dem Deal Flow Management auseinandergesetzt habe, finde ich, ist es jetzt Zeit über den Erfolg zu sprechen. Ein gut strukturierter Deal-Flow-Prozess ist der Einstieg für ein erfolgreiches Investment. Doch der Weg ist lang und steinig und erfordert eine Menge Rüstzeug. 

Meine Erfolgsformel lautet:

Formel für ein erfolgreiches Investment
Basics + Strukturen + Design + Vision + Timing + Glück = Erfolg

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Deal Flow Management – Teil 4 – Umsetzung

Artikelbild Prozesse

Deal Flow Management – Umsetzung

Die Vorverhandlungen sind geführt und im Idealfall liegt jetzt ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums vor. Andernfalls wurde hoffentlich frühzeitig, der Prozess gestoppt.

Betrachten wir nochmal die Grafik aus Teil 1 der Beitragsreihe, die symbolhaft anhand von 100 eingehenden Investmentanfragen den Selektionsprozess aufzeigt. Jetzt sind wir also unten am Trichter auf Level III angekommen, dahin, wohin es nur wenige schaffen.

Selektionsprozess im Deal Flow Management

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Deal Flow Management – Teil 3 – Due Diligence

Artikelbild Prozesse

Deal Flow Management Due Diligence

Im Idealfall konnten in der Vorselektionsphase bereits eine ganze Reihe von Investmentanfrage aussortiert werden. Im Zuge eines vordefinierten Workflowprozesses wurden die Kompetenzstufen effizient eingebunden und für die verbleibenden Anfragen wurde eine konkrete Zuordnung zu einem verantwortlichen Investmentmanager und oder einer Gruppe von Investmentmanagern vorgenommen.

Ich bevorzuge die Verknüpfung sowohl einer konkreten Person und zusätzlich einer Gruppe, welche mit dieser Person eng zusammenarbeitet. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass ein Mitglied aus der Gruppe im Vertretungsfall für den Verantwortlichen einspringt, ohne dass es einer zusätzlichen Administration bedarf. 

Natürlich könnte ich jetzt das Swimlane-Diagramm aus Teil 2 der Beitragsreihe weiter ausbauen. Da die Hauptschritte in der Branche weitgehend identisch sind, letztendlich aber dann doch wieder durch einzelne spezifische Wünsche geprägt werden, halte ich eine verbale Auseinandersetzung mit dem Thema für sinnvoller. Wichtiger ist es mir, einige gravierende Punkte herauszugreifen, die dann Gegenstand für neue Ideen, Anregungen oder auch nur Bestätigung sein können. Der Rest ist dann Fleißarbeit, die ohnehin gemacht werden muss. Diese Fleißarbeit ist insofern auch wichtig, da sie zwingt, sich mit den Themen auch tiefgehender auseinanderzusetzen.

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Deal Flow Management – Teil 2 – Vorselektion

Artikelbild Prozesse

Deal Flow Management – Vorselektion

Im ersten Beitrag hatte ich eine Gruppierung des Deal Flow Prozesses in 3 Level vorgenommen. Heute geht es um Level I – Vorselektion, also der Trennung der Spreu vom Weizen.

Was sind die Aufgaben? 

Da kommen mitunter die verrücktesten Projektideen rein. Die Aufgabe bei der Vorselektion ist es effizient eine Klassifizierung vorzunehmen, ohne jedoch auf den ersten Blick nicht erkennbare Schmuckstücke zu verlieren.

Wird hierfür ein erfahrener Manager eingesetzt, der die Unterlagen so aufbereitet bekommt, dass er schnell eine Klassifizierung vornehmen kann, dann ist der Einsatz einer solchen hochbezahlten Fachkraft gerechtfertigt, denn die ankommenden Anfragen sind schließlich die Grundlage für künftige Investments. Hilfreich ist, wenn die Prozesse hinter der Klassifizierung im Vorfeld bereits aufgesetzt wurden. Wie bei Personalunterlagen sollte die Klassifizierung niemals auf dem Original erfolgen, sondern immer auf einem IT-technisch erstellten Deckblatt oder aber direkt online. Dadurch wird auch gesichert, dass die Anfrage zeitnah im System enthalten ist. Bis zu 5 Klassifizierungsstufen sollten eigentlich reichen, um dahinterstehende Prozesse für die Assistenz zu bestimmen.

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