Aktuell werden die Links in älteren Beiträgen überarbeitet

Dadurch das ich zeitlich etwas eingeschränkt bin konzentriere ich mich aktuell mehr auf die Wartung des Blogs.

Die Erstellung neuer Beiträge ist oft mit sehr viel Recherche Arbeit verbunden, zu der ich momentan leider nur sporadisch komme. Da sich aber z.B. Links zu externen Seiten schnell mal ändern können, nutze ich die Zeit für eine turnusmäßige Prüfung der bestehenden rund 200 Beiträge.

In Konsequenz bedeutet dies für Dich, dass weniger häufig neue Beiträge erscheinen werden, dafür aber Links aus alten Beiträgen heraus wieder funktionieren sollten. Da die Themengebiete, welche ich anspreche keinen so schnellen Verfalldatum unterliegen, wirst Du sicherlich auch in den vorhandenen Beiträgen nützliche Informationen finden.

Im Hintergrund werde ich mein Arsenal an neuen Beiträgen für 2015 versuchen aufzubauen.

Viele Grüße

Jörn

Business Analyse oder doch besser Business Consulting?

Business Analyse oder doch besser Business Consulting?

Mein über die Jahre gewonnener Eindruck ist, dass die Fondsverwalter in der Private Equity Industrie ihre Auswahlprozess für neue Softwarelösungen mehr und mehr professionalisiert haben. Dieser Trend wird sich durch die von mir erwartete Konsolidierung – aktuell zunehmend getrieben durch die staatliche Regulierung – weiter verstärken.

Was hat sich nun verbessert?

Der ganze Ablauf ist strukturierter geworden. Die vorgeschaltete konkretisierte Anforderungsanalyse ist fester Bestandteil des Prozesses geworden. Auch der Fokus auf dem die Anforderungen basieren wird viel weiter gefasst, um so eine strategisch vernünftige und langfristig verfügbare Lösung implementieren zu können. Für die Analyse lässt man sich mehr Zeit, so dass den potentiellen Anbietern die Chance geboten wird, sich einen fundierten Einblick über die gewünschten Anforderungen verschaffen zu können. Damit lassen sich auf Seiten der Anbieter, die Angebote viel besser präzessieren.

Wo besteht noch Verbesserungspotential bei der Voranalyse?

„Neuanschaffung einer Softwarelösung ist Sache der IT! Wenn wir sie schon in die Beschaffung einbinden müssen, dann sollen sie gefälligst auch die Anforderungen festlegen.“

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KAGB – Wie sollen die Inhalte von Jahresberichten, Zwischen- und Spezialberichten inhaltlich gegliedert sein (Teil 3)? Frage die KARBV.

Paragraphen Dschungel

KARBV – Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (Teil 3) – Sonstige Berichte.

Rund um das Thema KAGB und seine ergänzenden Verordnungen geht es ganz schnell, dass aus einem Beitrag gleich mehrere Teilbeiträge entstehen, weil das Thema wiedermal so ausschweifend wird, dass die Behandlung in einem geschlossenen Beitrag den Rahmen sprengen würde.

Es ist nicht einfach elektronisch publizierte Inhalte für alle Bildschirmgrößen und Browserversionen leserfreundliche zu halten.

Zwei Beitragsteile gab es schon:

Jetzt im dritten Teil geht es um die sonstigen Berichte, die da wären:

  • Halbjahresbericht,
  • Zwischenbericht,
  • Abwicklungsbericht sowie
  • Auflösungsbericht.

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2011/61 – Artikel 33 – Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten

2011/61 – Artikel 33 – Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten

In den Artikeln 31 und 32 der AIFM Direktive 2011/61 ging es um den Vertrieb von Anteilen im Herkunftsland und in anderen Mitgliedstaaten. Der Artikel 33, den ich heute besprechen möchte, befasst sich mit der Verwaltung.

Ich hatte im Beitrag zu Artikel 31 ein Schema konzipiert, das ich weiter nutzen möchte. Es sollte Dir auch den Vergleich mit den anderen Artikeln erleichtern.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Verwaltung
Erstanzeige
Änderungsanzeige
Region
Andere Mitgliedsstaaten
Beteiligte
EU-AIFM
EU-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)/
Aufsichtsbehörde Herkunftsmitgliedstaat (HKMS)
BaFin
Aufsichtsbehörde Aufnahmemitgliedstaat (AMS)
ESMA

 

Kombinationen, die durch den Artikel 33 abgedeckt werden soll

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Abstrakte Anforderungsanalyse als Methodik der Business Analyse

post it - call JoDeCon

Abstrakte Anforderungsanalyse als Methodik der Business Analyse

Mir war es heute mal gar nicht nach KAGB, AIFMD und irgendwelchen Key figures. Heute möchte ich mich einem Thema aus der täglichen Praxis der Business Analyse widmen.

Ein wichtiger Aufgabenteil bei der Analyse von Anforderungen für die mögliche IT-technische Umsetzung ist es, die von den Fachabteilungen mehr oder weniger freiwillig bereitgestellten Informationen in eine für den Informatiker verständlich Form zu bringen. Es sind nicht immer neue Systeme, die es einzuführen gilt, oftmals sind es auch „nur“ Anpassungen die anstehen.

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Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin

Workflow Deal Flow Management - Vorselektierung

Technische Umsetzung der Meldepflichten – Portal der BaFin

In der letzten Zeit hatte ich über das zentral von der ESMA gesteuerte aber über die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden einzureichende AIFM und AIF-Reporting geschrieben. Ich bin auch noch nicht fertig mit dem Thema und muss mich noch durch das mir nicht so geläufige Hedging-Thema quälen.

Ich hab mir daher gedacht ich schau mal, was es so Neues bei der BaFin gibt und ich bin auch direkt fündig geworden.

KAGB – Technische Umsetzung der Meldepflichten so lautet eine aktuelle Webseite der BaFin.

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Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (2)?

Schema Fondsentwicklung nach KPI

Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (2)? – direkte Fortsetzung

Die Beispielzahlen führe ich zum schnelleren Einstieg nochmal an.

Berichtsbeispiel Dachfonds Manager

Dachfonds <Private Equity XYZ> III
Rechtsform: GmbH & Co.

Dach-Fonds-Ebene (Ebene in die der Anleger investiert hat)
– alle Werte in Mio. EUR bzw. % –

1 Nominalkapital 198,6
2 Eingezahlt inkl. Agio 208,1
3 Liquidität der Fondsgesellschaft 29,9
4 Auszahlung an die Anleger/ in % zum Nominalkapital 65,2 32,9%
5 Gesamtwert 219,8
 6 TVPI 105,7%
7 Rechnerischer Wert einer Mindestbeteiligung
(10.000 TEUR zzgl. 500 EUR Agio)
11,1

 

Ansonsten schau Dir bitte den 1. Teil nochmal an.

KPI des Dachfonds am konkreten Beispiel

IRR des Dachfonds

Bis dahin alles fein. Nur jetzt, wo es richtig spannend wird, da gehen mir die Informationen aus. Die Berechnung des IRR habe ich im Beitrag: TYPISCHE GESCHÄFTSVORGÄNGE ZWISCHEN FONDS UND IHREN INVESTOREN – TEIL 5.2 – NAV schon beschrieben. Wie hier unschwer zu erkennen ist, fehlen mir die konkreten Zeitpunkte und Beträge zu den Zahlungsströmen. Ich kann die Performance des Dachfonds daher nur überschlägig berechnen.

Hierzu mache ich folgende Annahmen:

„Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (2)?“ weiterlesen

Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (1)?

Schema Fondsentwicklung nach KPI

Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (1)?

Diese Frage stellte mir unlängst eine interessierte Leserin meines Blogs in einer Email.

Da die Beratung von Kapitalanlegern nicht zu meinem Dienstleistungsfokus zählt, konnte ich ihre Frage leider direkt nicht beantworten. Angespornt durch die Anfrage möchte ich mich des Themas anhand eines fingierten Beispiels dennoch annehmen, da ich denke, dass es eventuell auch anderen Anlegern hilft, ein besseres Verständnis zu dem Thema aufzubauen.

Natürlich habe ich zu dem Thema bereits einige Beiträge, auch mit Beispiel, verfasst. Ich versuche nach Möglichkeit die Dinge immer einfach zu beschreiben, die Beiträge zur Fonds Performance  waren aber für den finanzwirtschaftlich wenig geprägten Leser mit Sicherheit recht schwer zu verstehen. Ich möchte daher anhand dieses Beitrags nochmal nachlegen.

Diese Beitragsreihe besteht aus mehreren Teilen, da die Ausführungen zu umfangreich für einen Artikel sind. Die ersten beiden Teile befassen sich mit der Berichterstattung eines Dach-Fonds-Managers und die nachfolgenden Teile mit dem eines Direkt-Fonds-Managers jeweils in der Assetklasse Private Equity.

„Wie ist die Performance meiner Fonds Investments am Beispiel eines Dachfonds (1)?“ weiterlesen

§ 307 KAGB – Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung

Paragraphen Dschungel

§ 307 KAGB – Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung

Heute möchte ich mich mal wieder einem § aus dem KAGB zu wenden. Es geht um die Informationspflichten einer KVG gegenüber professionellen und semi-professionellen Investoren.

Der Paragraph geht so detailliert auf die bereitzustellenden Informationen ein, dass es eigentlich nicht möglich ist, den Inhalt an dieser Stelle zu kürzen. Ich habe mich daher entschieden gegenteilig vorzugehen und die weitgehend 1 zu 1 übernommenen Informationen noch anzureichern.

Zunächst gehe ich durch die Abschnitte des Paragraphen.

(1) Dem am Erwerb eines Anteils oder einer Aktie interessierten professionellen Anleger oder semiprofessionellen Anleger ist vor Vertragsschluss der letzte Jahresbericht nach den folgenden §§ oder Artikel 22 der Richtlinie 2011/61/EU zur Verfügung zu stellen:

„§ 307 KAGB – Informationspflichten gegenüber semiprofessionellen und professionellen Anlegern und Haftung“ weiterlesen