Solvency II – (1) Auch für Manager von Alternativen Assets?

Kasten mit Karteireitern

Solvency II ist doch ein Thema für Versicherer, für die Fondsanbieter gilt doch das KAGB.

Allzu oft ist dies noch die Meinung von Fondsmanagern. Aber Solvency II schleicht sich heimlich durch die Hintertür in die Organisation des Fondsmanagers hinein und kann erheblichen Einfluss auf die Geschäftsabläufe haben.

Publik sind die Auswirkungen schon seit mindestens fünf Jahren. Da jedoch  das Geschäftsfeld der Alternativen Assets eine untergeordnete Rolle bei den Versicherern spielt, wurden die Fondsmanager bisher nur in Ausnahmefällen direkt mit Anforderungen aus Solvency II konfrontiert. Nach landläufiger Meinung geht es bei Solvency II schließlich um Regulatorien für die Versicherungswirtschaft, während für die Fondsbranche das KAGB zuständig ist. Deshalb verwundert es auch kaum, dass bei vielen Fondsmanagern noch gar keine Sensibilität für das Thema vorhanden ist.

Bin ich als Fondsmanager nun betroffen oder nicht?

Meines Erachtens hängt dies zunächst vorrangig davon ab, ob mindestens eine Versicherung oder eine versicherungsähnliche Einrichtung Fondsanteile an einem der verwalteten Fonds gezeichnet hat. Ist dies nicht der Fall, dann könnte es glimpflich ablaufen.

! Aber Vorsicht, wurden Anteile des Fonds durch einen anderen Fonds (Fund of Fund, abgekürzt FoF) gezeichnet, welcher selbst einen Versicherer als Investor hat, dann kann bereits durch diesen Umstand der eigene Fonds ebenfalls infiziert worden sein.

„Solvency II – (1) Auch für Manager von Alternativen Assets?“ weiterlesen

Design Anpassung

Ich habe eben das Design des Blogs angepasst. Die Inhalte sind gleichgeblieben. Die Struktur ist ebenfalls weitgehend gleich geblieben. Also nicht erschrecken lassen, freu Dich einfach am Neuen!

Blog Erweiterung um das Thema Solvency II im Bereich der Alternativen Assets!

Füllgrafik Weihnachten 2016

Weihnachtszeit bedeutet für mich projektfreie Zeit. Also eine Gute Gelegenheit, das Jahr 2016 Revue passieren zu lassen. Ganz wichtig für mich ist es, die Gunst der Stunde zu nutzen und alles liegen gebliebene noch schnell zu erledigen. Also getreu der Devise: Starte möglichst ohne Balast ins neue Jahr.

Anderseits kann ich auch mal wieder die Chance nutzen, einen neuen Beitrag in das Blog zu stellen. Sofern nichts Unvorhergesehenes dazwischen kommt, möchte ich mich mit dem Thema Solvency II im Bereich der Alternativen Assets beschäftigen.

Dieses Thema schleicht sich heimlich durch die Hintertür in den Geschäftsalltag des Assets Managers und wird starke, heute oftmals noch verkante Auswirkungen, auf die Prozesse und Datenströme in der Branche haben. Aus diesem Grund habe ich auch gerade die Kategorie: Solvency II in das Blog aufgenommen und die Menüstruktur erweitert.

Bis der erste Beitrag dann aktiv geschaltet wird wünsche ich Euch:

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an alle mir langjährig treu gebliebenen und auch den vielen neuen Geschäftspartner und Lesern meine Blogs. Schöne und erholsame Festtage und einen guten Rutsch nach 2017.

Private Equity Fonds – Definition von Closing und Fondsvolumen

Fondstopf

Heute befasse ich mich ausgehend von einem frei erfundenen Fallbeispiel mit der Abwicklung der Kapitalakquise über mehrere Closings. Hierbei soll die Festlegung des geeigneten Fondsvolumens in mehreren Closings beispielhaft erläutert werden.

Festlegung des Fondsvolumens

Wesentlicher Bestandteil bei der Planung eines Fonds ist die Festlegung des gewünschten Fondsvolumens. Sofern keine Erklärungen vorliegen, weiß natürlich niemand im Voraus, ob und in welcher Höhe die Investoren wirklich Anteile am Fonds zeichnen werden. Daher geht der Initiator des Fonds hin und definiert – in Abhängigkeit zu seiner Fondsstrategie – ein Zielvolumen.

Dieses definiert sich über das gewünschte Fondsvolumen und eine Unter- und Obergrenze. Während das gewünschte Fondsvolumen ein fester Betrag sein wird, können sich Ober- und Untergrenze ebenfalls über einen fixen Betrag oder aber über einen Prozentsatz, des gewünschten Fondsvolumens, ermitteln lassen. Meist nimmt man für die Eingrenzung der Bandbreite fixe Beträge, da dies für potenzielle Investoren auf Anhieb einfacher zu verstehen ist.

Definiton Zielvolumen und Bandbreite

Die Untergrenze ist für den Initiator des Fonds insofern bedeutend, dass hiervon sehr oft die Tragfähigkeit seines Konzepts abhängt. Eine gute Fondsverwaltung war schon immer kostenintensiv und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen haben diesen Trend bestimmt nicht umgedreht. Heutzutage spricht man von einem Mindestvolumen von 500 Mio. EUR, das erforderlich ist, um auf Dauer tragfähig mit einem Fonds arbeiten zu können. Nun zu meinem Beispiel.

„Private Equity Fonds – Definition von Closing und Fondsvolumen“ weiterlesen

2016 – Neues Design im Blog

JoDeCon News

Tatsächlich ist es jetzt schon fast ein Jahr her, dass ich den letzten Beitrag in den Blog eingestellt habe. Die von mir aufgegriffenen Themen haben – wie ich selbst im täglichen Geschäft merke -nach wie vor einen hohen Aktualitätsgrad. Dies dürfte mit ein Grund für die regelmäßigen, nicht nachlassenden,  Zugriffe auf das Blog sein. So kommt es immer mal wieder vor, dass ich direkt Feedback von meinen Lesern bekomme.

„2016 – Neues Design im Blog“ weiterlesen

Gerüchte um Sungard – Computerwoche berichtet

Nachdem unlängst erst eFront, der französische Softwareanbieter für das Management von Alternativen Investment, von San Francisco Partners an Bridgepoint veräussert wurde, gibt es laut Computerwoche (CW) nunmehr Gerüchte, dass auch die Investoren von sungard dem als lange schon überfällig geltenden Ausstieg planen.

Laut Bloomberg war bei eFront alternativ auch ein Börsengang ins Auge gefasst worden. Letztendlich kam dann Bridgepoint zum Zuge. Mit der Software Suite Investran steht sungard in Wettbewerb mit eFront, ist aber insgesamt wesentlich breiter aufgestellt und meiner Schätzung nach bezogen auf den Umsatz  mehr als 15 mal so groß.

„Gerüchte um Sungard – Computerwoche berichtet“ weiterlesen

Regulierungs- und Berichtsflut – Wer soll das alles lesen und verstehen?

Regulierungs- und Berichtsflut – Wer soll das alles lesen und verstehen?

Berichte müssen verarbeitet werden. Daher ist nicht nur der Erzeuger des Berichts gefragt, sondern auch der Empfänger. Brauchen wir nicht auch eine Kennziffer für die nachhaltige Qualifikation des Anlegers?

In den letzten beiden Jahren hatte ich mich eingehender mit dem KAGB und anderen Gesetzen und Verordnungen Rund um das Thema Alternativen Assets beschäftigt. Die Finanzdienstleistungsindustrie wird geradezu von einer Welle von neuen Gesetzen oder deren Anpassung überrollt.

Es gilt genau zu eruieren inwiefern ich als Finanzdienstleister von dem Gesetz möglicherweise betroffen bin. Leider ist dies auf den ersten Blick gar nicht so einfach erkennbar. Durch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen kann sich aus einem Regelwerk sehr schnell eine indirekte Verpflichtung ergeben. Fataler Weise ist oftmals gar nicht klar, welches Gesetz konkret anzuwenden ist und welches das andere gerade mal aushebelt.

Viele Initiativen geschehen unter dem Deckmantel der Finanzkrise. Es ist eben gerade en vogue, mit erhobenen Finger auf die Finanzhaie zu zeigen. Willkommen ist der damit für die legitimierten Institutionen verbundene Nebeneffekt, sich hier über Jahre hinweg eine Daseinsberechtigung zu verschaffen.

Ja, ich arbeite auch als freiberuflicher Berater und profitiere natürlich auch von solchen Ausschweifungen. Warum also dann dieser Beitrag?

„Regulierungs- und Berichtsflut – Wer soll das alles lesen und verstehen?“ weiterlesen

Beratungspraxis – Strukturierter Ablauf von Telefoninterviews zum Thema Software Evaluation für Alternative Asset Manager

Beratungspraxis – Strukturierter Ablauf von Telefoninterviews  zum Thema Software Evaluation für Alternative Asset Manager

In der letzten Zeit hatte ich keine neuen Beiträge mehr in den Blog eingestellt. Es ist zeitlich einfach nicht machbar die regelmäßige Bereitstellung von Artikeln aufrechtzuerhalten. Die weiterhin sehr stabilen Zugriffszahlen auf den Blog belegen aber meine Ansicht, dass der überwiegende Teil meiner Beiträge an Aktualität nicht verloren hat.

Heute möchte ich aus der Beratungspraxis plaudern und schildern, was meine Kunden bei der Suche nach neuen Softwarelösungen so beschäftigt. Mit dem Thema habe ich mich schon mehrfach im Blog auseinandergesetzt. Basierend auf meiner früheren Tätigkeit (Business Consultant, Analyst und Investment Manager) erhalte ich regelmäßig Anfragen zum Einsatz von Softwaretools zur Verwaltung von alternativen Assets. Die telefonische Beratungen mit Kunden aus aller Welt wickle ich über einen internationalen Dienstleister kostenpflichtig ab.

Solche Telefoninterviews erfolgen meist in englischer Sprache. Zielsetzung ist es in kurzer Zeit sehr komprimiert Informationen zu einem Thema abzufragen. Hierzu bedient man sich üblicherweise mehrerer Quellen und baut die Ergebnisse der Interviews dann in seine eigenen Überlegungen ein.

„Beratungspraxis – Strukturierter Ablauf von Telefoninterviews zum Thema Software Evaluation für Alternative Asset Manager“ weiterlesen

Alles Gute in 2015!

JoDePhone

Alles Gute in 2015!

Ich lebe noch und möchte allen meinen Lesern, wenn auch etwas spät, alles Gute für 2015 wünschen.

Im November hatte ich bereits angekündigt, dass ich meine Veröffentlichungen etwas einschränken muss. Dies viel dann doch noch intensiver aus, als ursprünglich erwartet. Nicht optimal verlaufende Updateprozesse auf meinen Computersystemen und mehr und mehr zunehmende Attacken auf meinen Blog haben mich voll in Anspruch genommen. Chinesen, Ukrainer, Russen und in letzter Zeit verstärkt Italiener lieben meinen Blog so, dass sie kaum von ihm lassen können 😉 Da blieb wenig Zeit für neue Ideen und Artikel.

„Alles Gute in 2015!“ weiterlesen

2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden

Für EU-AIFM, die nicht EU-AIF verwalten sieht die AIFMD spezifische Vorschriften vor.  In meinen Beitrag zu Artikel 33 ging es noch um die Verwaltung von EU-AIF in anderen Mitgliedstatten. Jetzt spannen wir den Bogen noch weiter und beziehen die ‚exterritorialen‘ AIF mit ein.

Ich starte mit dem bereits bekannten Schema, bevor ich mehr ins Detail gehe.

Kurzüberblick

Tätigkeiten
Verwaltung
Region
Nicht-EU-AIF
Beteiligte
EU-AIFM
Nicht-EU-AIF
Nationale Aufsichtsbehörde(n)/
Aufsichtsbehörde Herkunftsmitgliedstaat (HKMS)
BaFin
ESMA

Kombinationen, die durch den Artikel 34 abgedeckt werden soll

„2011/61 – Artikel 34 – Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden“ weiterlesen